Brandenburg: Eine Frist für den Minister
Flughafengegner drohen mit Bundesverwaltungsgericht
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Flughafengegner drohen mit Bundesverwaltungsgericht Potsdam/Würzburg - Die Flughafengegner vom Bürgerverein Berlin-Brandenburg (BVBB) haben Verkehrsminister Frank Szymanski (SPD) im Streit um den Ausbau des Flughafens Schönefeld eine Frist gesetzt. Die BVBB-Anwälte verlangten vom Ministerium, den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August auszusetzen, teilte der Verein am Freitag mit. „Wenn das nicht innerhalb einer Woche geschieht, gehen wir mit einem Eilverfahren zum Bundesverwaltungsgericht“, heißt es in der Mitteilung vom Freitag. Ministeriumssprecher Lothar Wiegand sagte auf Anfrage: „Wir prüfen den Antrag der Anwälte. Zum Ergebnis kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine weitere Auskunft gegeben werden.“ Die in Würzburg ansässigen Rechtsanwälte des BVBB begründeten den Antrag damit, dass es für den bei Planfeststellungsbeschlüssen vorgesehenen Sofortvollzug beim Projekt Flughafen Berlin-Schönefeld keinen Anlass gebe. Außerdem brächte eine sofortige Umsetzung des Beschlusses erhebliche Nachteile für die von den BVBB-Anwälten vertretenen Betroffenen mit sich. Anwalt Wolfgang Baumann erklärte, Voraussetzung für den Baubeginn seien umfängliche Untersuchungen, um Beeinträchtigungen des Grundwassers sowie von Naturschutzgebieten auszuschließen. Die Bauträger müssten die Gutachten und ein Wassermonitoring-Konzept mehrere Monate vor einem Baustart vorlegen. Daher bedürfe es auch keines Sofortvollzugs. Unklar sei ferner, wann ein Baulogistik- und ein Havariekonzept vorgelegt würden. Zudem sähen die Haushalte in Berlin und Brandenburg weder 2004 noch 2005 Finanzmittel für den Flughafen vor. Wirtschaftsminister Ulrich Junghans (CDU) habe kürzlich erklärt, eine endgültige Finanzierungsregelung zwischen dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg mit den Banken werde es erst geben, wenn der Bau des Flughafens rechtlich abgesichert sei. Dies sei von den Trägern des Vorhabens bestätigt worden, die ebenfalls einen Baubeginn vor einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen hätten. dpa
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