Brandenburg: „Eine Lücke im Gesetz kann nicht von der Polizei geschlossen werden“
Generalstaatsanwalt Rautenberg über den Umgang mit gefährlichen Tätern
Der Sexualtäter Uwe K. wird trotz seiner Gefährlichkeit aus der Haftanstalt Brandenburg entlasssen worden. Das Bundesjustizministerium wirft Ihnen vor, dass Sie trotz Erfolgsaussichten keinen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt haben. Warum haben Sie das nicht getan?
Weil die Rechtslage nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Sicherungsverwahrung eindeutig ist. Danach wäre ein Antrag ohne Aussicht auf Erfolg gewesen. Träfe diese Presseverlautbarung des Bundesjustizministeriums zu, bestünde ja überhaupt keine Gesetzeslücke, die das Ministerium jedoch andererseits einräumt und auch zu schließen beabsichtigt.
Was vermuten Sie, ist der Hintergrund der Vorwürfe des Justizministeriums?
In meinem Beitrag für den „Tagesspiegel“ vom 22. Januar hatte ich beanstandet, dass der Bundesgesetzgeber bisher nicht tätig geworden ist. Das ist nun die Retourkutsche.
Wäre es kompliziert und zeitaufwendig, das Gesetz im Bundestag zu verabschieden?
Man hatte bisher vor, die nachträgliche Sicherungsverwahrung umfassend neu zu regeln. Das braucht seine Zeit. Es wäre aber ohne weiteres möglich, vorab zu regeln, dass Sicherungsverwahrung auch bei vor dem 1. August 1995 in den neuen Bundesländern begangenen Straftaten angeordnet werden kann, wenn sich an der Gefährlichkeit des Täters in der Haft nichts geändert hat.
Im Zuge der Föderalismusreform haben die Länder auch in der Justiz manche bisherige Bundeskompetenzen bekommen. Könnte die Lücke auch durch ein Landesgesetz geschlossen werden, wie es die PDS fordert?
Nein.
Uwe K. ist bereits am 25. Januar aus dem Gefängnis entlassen worden, drei Wochen früher als geplant, ohne dass das Justizministerium, Generalstaatsanwaltschaft oder Polizei informiert wurden. Was ist schief gelaufen?
Ein Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Potsdam hat diese Information offenbar nicht an seine Vorgesetzten weitergegeben.
Welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden?
Dazu muss der Leitende Oberstaatsanwalt in Potsdam den Sachverhalt zunächst vollständig aufklären.
Aber in der Bevölkerung gibt es kein Verständnis?
Bestimmt nicht dafür, dass der Täter wegen einer seit langem bekannten Gesetzeslücke entlassen werden musste.
Hat die Polizei der Stadt Brandenburg juristisch korrekt gehandelt, als sie Uwe K. vorübergehend in Gewahrsam nahm?
Ja, weil ein entsprechender Gerichtsbeschluss vorliegt, der dies aber nur für vier Tage zulässt. Das Problem ist damit natürlich nicht gelöst.
Am Dienstag kommt Uwe K. also frei. Gibt es keine Möglichkeit, die Bevölkerung vor einem möglichen Rückfall zu schützen?
Mit Beschluss vom 22. Januar 2005 hat das Landgericht Potsdam Führungsaufsicht angeordnet. Danach wird der Entlassene einem hauptamtlichen Bewährungshelfer unterstellt. Er hat unter anderem Orte, an denen sich Kinder oder Jugendliche regelmäßig aufhalten zu meiden und muss sich auch einer Therapie unterziehen.
Sind die Auflagen kein stumpfes Schwert?
Verstößt der Entlassene gegen die Therapieweisung, kann die bisher auf fünf Jahre befristete Führungsaufsicht unbefristet angeordnet werden. Ein Verstoß gegen die übrigen ihm erteilten Auflagen wäre eine neue Straftat. Gleichwohl wäre natürlich die wegen der Gesetzeslücke nicht mögliche Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung die bessere Lösung gewesen. Deshalb habe ich ja auch die Gesetzesänderung eingefordert.
In Sachsen-Anhalt wird ein entlassener Frauenmörder gegenwärtig rund um die Uhr von Polizeibeamten observiert. Halten Sie das in solchen Fällen für sinnvoll und verfassungskonform?
Innenminister Jörg Schönbohm hat bereits angekündigt, dass die Brandenburger Polizei die Einhaltung der Führungsaufsichtsauflagen kontrollieren wird, was ich begrüße. Allerdings muss man sich bewusst sein, dass eine extensive Kontrolle auch einen Grundrechtseingriff darstellen kann und eine Sicherheitslücke im Strafgesetzbuch nicht mit polizeilichen Mitteln vollständig geschlossen werden kann.
Die Fragen stellte Thorsten Metzner
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