zum Hauptinhalt
Auch kleine Renten unterliegen der Steuerpflicht.

© Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Nach Erhöhung der Altersbezüge: Mehr Brandenburger müssen Steuern auf ihre Rente zahlen

Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten unterliegen der Einkommensteuer. Seit 2005 steigt der Steueranteil, ab 2040 werden Renten voll versteuert.

Stand:

Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli um 4,57 Prozent müssen weitere rund 4000 Rentnerinnen und Rentner in Brandenburg Einkommensteuer zahlen. Damit steigt die Zahl der Brandenburger Senioren, die der Rentenbesteuerung unterliegen, auf etwa 240.000, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervorgeht. Die Antwort liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Allerdings wurden etwa 8000 Brandenburger Rentenempfänger zu Beginn dieses Jahres von der Rentenbesteuerung befreit. Anlass war die Erhöhung des Grundfreibetrags um 6,38 Prozent auf 11.604 Euro. Nach früheren Angaben der Bundesregierung auf eine Anfrage Wagenknechts unterliegen durch die Rentenreform von 2004 selbst kleine Renten inzwischen der Besteuerung. Wer zum Beispiel 2023 mit einer Rente von 1300 Euro netto monatlich in den Ruhestand ging, zahlt pro Jahr 127 Euro an den Fiskus. Bei einer Rente von 1800 Euro sind jährlich bereits 1098 Euro Einkommensteuer fällig. 

Die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) nannte die Rentensteuer „eine der ungerechtesten Steuern Deutschlands“, die das „viel zu geringe Rentenniveau in Deutschland“ zusätzlich belaste. „Jahrzehntelang abrackern und einzahlen, dann eine Rente erhalten, die im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ist – und dann hält auch noch das Finanzamt die Hand auf“, sagte sie. Das von ihr geführte BSW fordert, dass die gesetzliche Rente bis 2000 Euro steuerfrei bleibt. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })