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Brandenburg: Enteignung erbeten

In der Posse um die an einen Rentner versteigerte Straße in Briest zeichnet sich eine Lösung ab

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Briest – Für die von einem Privatmann ersteigerte Straße „Am Mühlberg“ in Briest bei Brandenburg/Havel ist eine Lösung in Sicht. Der Straßenbesitzer, der Berliner Dolmetscher Wassim Saab (71), will dem Amt Beetzsee, zu dem der Ortsteil der Stadt Havelsee gehört, eine Summe vorschlagen, die er bei einem Verkauf an die Gemeinde erzielen möchte. Darauf haben sich Saab und Amtsdirektorin Simone Hein am Dienstag bei einem Gespräch geeinigt. Sollte dem Amt der Preis zu hoch sein, könne Saab beim Landesinnenministerium in Potsdam einen Enteignungsantrag stellen, wonach die Gemeinde die Straße zu erwerben habe, sagte Hein. Dann würde das Ministerium eine Entschädigungssumme festlegen.

Der Amts-Chefin zufolge sollte nach Gesetzeslage dem sogenannten Straßenlastträger – hier die Gemeinde – auch die Straße gehören, die er bewirtschaftet. Herrscht Uneinigkeit über den Preis, könne der Privateigentümer den Antrag stellen, dass die Gemeinde diese im Zuge eines Enteignungsverfahrens erwirbt.

„Das ist ein guter Ausgang, denn ich habe keine böse Absicht“, sagte Saab den PNN. „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir von einer öffentlichen Straße sprechen“, erklärte Hein. „Herr Saab will diese nicht sperren und den Bürgern nichts auferlegen. Das ist eine gute Nachricht.“ Die Amtsdirektorin deutete jedoch an, dass vermutlich keine Einigkeit über einen Preis für 500 Meter lange Strecke erzielt wird. „Wir müssen die Straße nicht zwingend kaufen.“ Saab beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach er bei einem Verkauf einer Privatstraße 25 Prozent der „Erstellungskosten“ fordern könne. „Ich muss jetzt anhand der Unterlagen berechnen, wie viel die Straße gekostet hat.“ Der Liquidator der Baufirma und zugleich frühere Bauherr des Wohnparks habe ihm die Papiere zugesagt. Hein erklärte hingegen, sie habe eine andere Rechtsauffassung als der Dolmetscher. „In unserem Fall sind die Grundlagen anders. Es war ein Urteil in einem Einzelfall.“

Der Dolmetscher hatte, wie berichtet, Mitte August bei einer Zwangsversteigerung am Amtsgericht Potsdam die 500 Meter Asphalt samt Kanalisation für 1000 Euro erworben. Zwei Amtsmitarbeiter hatten kein Mandat, um mehr als einen Euro zu bieten. Seither gab es Aufruhr unter den Anwohnern und Furcht vor Gebühren. Sie warfen dem Amt vor, es hätte die Straße längst kaufen können und sich nur Notarkosten für die Übertragung der Strecke von der Entwicklungsgesellschaft des Wohnparks auf die Gemeinde sparen wollen. Behördenchefin Hein stellte klar, dass entgegen der bisherigen Darstellung noch keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihre beiden Bauamtsmitarbeiterinnen und sie selbst vorliege. Und von einer Sammelklage der Einwohner sei ihr nichts bekannt. „Wie auch“, sagte sie, „die Anlieger haben bisher keinen Schaden erlitten.“Alexander Fröhlich

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