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Eine Servicekraft bedient im Außenbereich eines Restaurants die Gäste.

© dpa/Christoph Schmidt

Entlastung für die Gastronomie: Brandenburger Landtagsfraktionen für Beibehaltung des niedrigen Steuersatzes

Wegen der Folgen der Corona-Pandemie wurde der Steuersatz in der Gastronomie auf sieben Prozent gesenkt. Die Regelung gilt noch bis Ende des Jahres aus.

Im Brandenburger Landtag gibt es eine fraktionsübergreifende Mehrheit für eine Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie. Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen wollen im Landtag mit einem Entschließungsantrag die Landesregierung auffordern, sich beim Bund für eine Verlängerung dessen für zunächst zwei Jahre einzusetzen. Das kündigte CDU-Landes und Fraktionschef Jan Redmann am Dienstag an.

Die oppositionelle Linke-Fraktion will am Donnerstag im Plenum einen Antrag einbringen, der sogar auf eine dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes zielt. Bei diesem Tagesordnungspunkt soll auch über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen abgestimmt werden.

SPD-Fraktionschef Daniel Keller verwies darauf, dass in 23 der 27 EU-Staaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze gelten. Daher sei die Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes auch eine Frage des fairen Wettbewerbs. Redmann sagte, aus seiner Sicht könne der Steuersatz auch dauerhaft gesenkt werden. Nun solle dieser Schritt aber nach zwei Jahren überprüft werden. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) solle sich im Bund für die Initiative stark machen, so Redmann weiter.

Seit Juli 2020 ist der Mehrwertsteuersatz in Deutschland wegen der Folgen der Corona-Pandemie ermäßigt. Dies gilt bislang aber nur bis Ende 2023. (dpa)

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