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Brandenburg: Entscheidung zum Datenschutz nach EU-Klage

Potsdam - Die Landesregierung wird erst nach einem EU-Klageverfahren eine Entscheidung zur möglichen Neuorganisation des Datenschutzes in Brandenburg treffen. Das ist das Ergebnis eines Prüfberichts zur Zusammenlegung des Datenschutzes für den privaten und öffentlichen Bereich, den die Landesregierung gestern beschlossen hat.

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Potsdam - Die Landesregierung wird erst nach einem EU-Klageverfahren eine Entscheidung zur möglichen Neuorganisation des Datenschutzes in Brandenburg treffen. Das ist das Ergebnis eines Prüfberichts zur Zusammenlegung des Datenschutzes für den privaten und öffentlichen Bereich, den die Landesregierung gestern beschlossen hat.

Nach dem Bericht von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wären im Falle einer Zusammenführung der Aufsichten bei der Datenschutzbeauftragten Änderungen der Landesverfassung und einschlägiger Gesetze erforderlich. Entsprechende Gesetzesinitiativen seien jedoch mit Blick auf den derzeit offenen Ausgang der EU-Klage wenig sinnvoll. In dem Klageverfahren werden der Bundesrepublik Deutschland Vertragsverletzungen bei der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie vorgeworfen. In Brandenburg ist derzeit die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge für den Datenschutz im öffentlichen Bereich zuständig und das Innenministerium für den in der privaten Sphäre. Nach Angaben von Schönbohm hat die EU aber auch Lösungen in Bundesländern kritisiert, in denen bereits beide Datenschutzbereiche in einer Hand liegen. „Wir brauchen deshalb zuerst das abschließende Urteil des EU-Gerichtshofes zur Unabhängigkeit des Datenschutzes, um sicher entscheiden zu können“, betonte der Minister. ddp

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