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Die Verdachtsfälle wurden von der Zentralstelle für Internetkriminalität übermittelt.

© dpa

Kinderpornografie: Ermittlungen führen auch nach Brandenburg

Sebastian Edathy war wohl nur der prominenteste Fall: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten wurden auch in Brandenburg zahlreiche Häuser mutmaßlicher Konsumenten von Kinderpornografie durchsucht.

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Cottbus/Berlin - Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) ermittelt die Cottbuser Staatsanwaltschaft auch in Brandenburg in 22 Fällen wegen Kinderpornografie. In den vergangenen Tagen hat die Staatsanwaltschaft nach Recherchen der rbb-Politikmagazine "Klartext" und "Kontraste"  bereits zahlreiche Hausdurchsuchungen in Brandenburg durchgeführt. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wird in Sachsen in neun Fällen ermittelt.

Die Verdachtsfälle seien seit November 2013 von der Zentralstelle für Internetkriminalität übermittelt worden. Sie stammten aus der "Operation Spaten" der kanadischen Polizei. "Wir bewerten nach den uns vorliegenden Beweismitteln, ob es für uns strafrechtlich relevant ist", sagte der zuständige Oberstaatsanwalt Bernhard Borchert dem rbb.

Jeder Einzelfall würde geprüft, unabhängig von der Einordnung des Video- oder Fotomaterials in die so genannten Kategorien I und II: „Wir unterscheiden nicht zwischen Kategorie I und II. Wir bewerten nach den uns vorgelegten Beweismitteln, ob es für uns strafrechtlich relevant ist.“ Brocher kritisiert, dass die kanadischen Behörden nicht in jedem Fall alle durch die Käufer erworbenen pornografischen Materialien  mitgeschickt haben. Es wurde oft nur mitgeteilt, wie viele Käufe von Kinderfotos oder Videos zwischen 2006 und 2011 getätigt wurden, nicht jedoch, was genau die Käufer insgesamt erworben haben. (dpa/PNN)

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