Von Alexander Fröhlich: Erneut Trittbrettfahrer in Brandenburg Schüler in Kremmen drohte mit Amoklauf
Kremmen – Erneut hat ein Schüler in Brandenburg mit einem Amoklauf gedroht. Seit gestern ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen einen 17-Jährigen, der bereits am Montag vor Mitschülern der Goethe-Oberschule Kremmen (Oberhavel) mit einer Gewalttat gedroht hatte.
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Kremmen – Erneut hat ein Schüler in Brandenburg mit einem Amoklauf gedroht. Seit gestern ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen einen 17-Jährigen, der bereits am Montag vor Mitschülern der Goethe-Oberschule Kremmen (Oberhavel) mit einer Gewalttat gedroht hatte. Allerdings äußerte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerd Schnittcher Kritik an der Schulleiterin. Sie hatte den Vorfall erst gestern Morgen, also einen Tag später bei der Polizei gemeldet.
Der Schüler selbst verweigerte die Aussage, die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin die elterliche Wohnung durchsuchen. Zwar hat ein Freund des 17-Jährigen von einem Scherz gesprochen, die Aussage einer anderen Mitschülerin hat jedoch Schnittcher zufolge den Verdacht auf einen angedrohten Amoklauf erhärtet. Nun läuft gegen den Schüler ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
Es ist der erste Fall dieser Art bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin seit dem Amoklauf im baden-württembergischen Winnenden mit 16 Toten.
Die Ermittlungsbehörde in Potsdam ist derzeit mit zwei Fällen befasst. Zu einer Woche Jugendarrest war vergangene Woche ein Schüler aus Potsdam verurteilt worden. Er hatte gesagt, er wolle „alle abknallen“ und werde im Lehrerzimmer beginnen. Indem er Daumen und Zeigefinger zu einer Pistole formte, schoss er auf eine Lehrerin. Anders als in Kremmen informierte die Schule sofort die Polizei. In einem weiteren Verfahren geht es um Drohungen im Internet. Die Staatsanwaltschaft Cottbus konnte keine Angaben machen.
Auffällig häufig kommen Amok-Drohung im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vor. Die Behörde ermittelt in mehr als 13 Verfahren, im bislang extremsten Fall sitzt – wie berichtet – ein 17-Jähriger bereits in Untersuchungshaft. Er war wegen mehrfacher Gewaltdelikte in einer Erziehungseinrichtung in der Uckermark untergebracht und hatte an der evangelischen Schule Schwedt mit 16 Toten geprahlt. Auf in der Schule ausgelegten Zetteln drohte der Berliner, anderen den Kopf abschneiden zu wollen. Bereits in der Vergangenheit hatte er eine Lehrerin und eine Schülerin mit dem Messer bedroht.
Insgesamt gab es in Berlin und Brandenburg offiziellen Angaben zufolge jeweils etwa 20 Fälle von Trittbrettfahrern. Bei der Polizei gingen aber weitaus häufiger Amok-Warnungen ein, wobei es sich oft um Missverständnisse handelte.
Nach dem Vorbild Berlins, wo jede Schule einen 124-seitigen Ordner mit Anweisungen bei einem Amoklauf hat, erarbeitet das Bildungsministerium in Potsdam für die 1000 Brandenburger auch solche Pläne. Das Ministerium warnte wiederholt vor Nachahmungstaten. Das seien keine „dummen Streiche“, sondern Straftaten. Selbst bei Amok-Schmierereien auf dem Schulklo gebe es null Toleranz. Neben einer Anklage müssten Täter mit Schulstrafen und Verweisen rechnen.
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