Brandenburg: Ex-HDJ-Chef erneut vor Gericht Berufungsprozess um Angriff auf Journalistin
Potsdam – Der Prozess gegen den letzten Bundesführer des rechtsextremistischen Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) um den Angriff auf die ARD-Journalistin Andrea Röpke wird am Montag vor dem Landgericht Potsdam neu aufgerollt. Der Fall reicht zurück ins Jahr 2006 und hatte eine Debatte über das Verbot des Vereins ausgelöst, was der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Frühjahr vergangenen Jahres schließlich verfügte, begleitet von deutschlandweiten Razzien mit Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg.
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Potsdam – Der Prozess gegen den letzten Bundesführer des rechtsextremistischen Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) um den Angriff auf die ARD-Journalistin Andrea Röpke wird am Montag vor dem Landgericht Potsdam neu aufgerollt. Der Fall reicht zurück ins Jahr 2006 und hatte eine Debatte über das Verbot des Vereins ausgelöst, was der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Frühjahr vergangenen Jahres schließlich verfügte, begleitet von deutschlandweiten Razzien mit Schwerpunkt in Berlin und Brandenburg. Die HDJ – das Kürzel erinnert nicht zufällig an die Hitler-Jugend - drillte Kinder und Jugendliche in konspirativ abgehaltenen Zeltlagern „zu fanatischen nationalsozialistischen Freiheitskämpfern“, es gab Schulungen in NS-Rassenideologie und paramilitärischen Wehrsport, Kinder sangen NS-Kampflieder und malten Hakenkreuze. Der Verein verstand sich als Hort einer neuen nationalsozialistischen Elite.
Röpke berichtete ausführlich über das Treiben des braunen Vereins, wurde mehrfach dafür ausgezeichnet. Als sie im November 2006 ein Treffen des Vereins mit Kinder und hochrangigen NPD-Funktionären in Blankenfelde (Teltow-Fläming) filmte, griff sie der HDJ-Bundesführer Sebastian R. an und verletzte sie. Kunden des Supermarktes, in den Röpke geflüchtet war, schritten nicht ein, die Journalistin bittet vergeblich um Hilfe. Das Amtsgericht Zossen verurteilte R. zwei Jahre später wegen gefährlicher Körperverletzung im minderschweren Fall nur zu einer Geldstrafe von 3000 Euro. Die Attacke des Neonazis wertete das Gericht als Angriff auf die Pressefreiheit, wollte eine politische Motivation aber nicht erkennen.
R. ging in Berufung. Im neuen Prozess ist er in guter Gesellschaft, als Anwalt vertritt ihn Wolfram Nahrath, der letzte Bundesführer der 1994 verbotenen „Wiking-Jugend“, der als Strippenzieher in der HDJ galt. R. selbst war mal „Gau-Beauftragter“ der „Wiking-Jugend“ für Sachsen. axf
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