Brandenburg: Fall Emmely: Richterin in der Kritik
Berlin - Nach dem Emmely-Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom vergangenen Dienstag werden in verschiedenen Internetforen Zweifel an der Unabhängigkeit der Vorsitzenden Richterin Daniele Reber geäußert. Der Sprecher des Landesarbeitsgerichts, Martin Dreßler, weist jedoch solche Spekulationen als vollkommen unberechtigt zurück.
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Berlin - Nach dem Emmely-Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom vergangenen Dienstag werden in verschiedenen Internetforen Zweifel an der Unabhängigkeit der Vorsitzenden Richterin Daniele Reber geäußert. Der Sprecher des Landesarbeitsgerichts, Martin Dreßler, weist jedoch solche Spekulationen als vollkommen unberechtigt zurück. Hintergrund der Diskussion ist, dass die Richterin als Referentin für das „Forum Institut für Management“, eine Weiterbildungseinrichtung für Führungskräfte der Wirtschaft, aufgetreten ist. Im Oktober hatte sie auf dem „Deutschen Fachanwaltstag Arbeitsrecht“ des Instituts unter anderem über das Kündigungsrecht und dabei auch das Instrument der Verdachtskündigung gesprochen. Auf einer Verdachtskündigung beruhte das Arbeitsgerichtsverfahren der Supermarktkassiererin Barbara E., die unter dem Namen Emmely bundesweit bekannt wurde. Ihr war gekündigt worden, weil sie im dringenden Verdacht stand, von Kunden verlorene Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen und unberechtigterweise eingelöst zu haben. Eine Kammer des Landesarbeitsgerichts unter Rebers Vorsitz hatte die Kündigung in der vergangenen Woche als rechtens bestätigt, was zu lebhaften, kontroversen Debatten führte. Es sei durchaus üblich, dass Richter ihr Fachwissen bei Weiterbildungsveranstaltungen weitergeben – sowohl an Betriebsräte und Gewerkschafter als auch an Arbeitgeber und Personalleiter, sagte Gerichtssprecher Dreßler. „Es ist absurd zu glauben, dort würden beispielsweise Tipps für Kündigungen gegeben“, sagte Dreßler. Damit würde sich ein Richter „absolut angreifbar“ machen.
Die Unterstützer von Barbara E. vom Komitee „Solidarität für Emmely“ sprechen nicht von Befangenheit. Ein Richter zeige aber schon Parteilichkeit, wenn er sich bei Veranstaltungen zwischen den Zielgruppen Arbeitnehmer- oder Arbeitgebervertreter entscheide, sagte Komitee-Sprecher Jörg Nowak. Sigrid Kneist
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