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Brandenburg: Fall Jonny K.: Gutachter im Kreuzverhör

Berlin - Der Charité-Professor wiederholte geduldig seine Ergebnisse, einige Verteidiger aber wollten Ungereimtheiten gesehen haben. Sie gaben keine Ruhe, stellten Fragen, die arrogant wirkten, etwa: „Wie alt ist das Mikroskop, mit dem Sie arbeiten?

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Berlin - Der Charité-Professor wiederholte geduldig seine Ergebnisse, einige Verteidiger aber wollten Ungereimtheiten gesehen haben. Sie gaben keine Ruhe, stellten Fragen, die arrogant wirkten, etwa: „Wie alt ist das Mikroskop, mit dem Sie arbeiten?“ Frank Heppner, Direktor des Instituts für Neuropathologie der Charité, hatte das Gehirn von Jonny K. untersucht und eine Vorschädigung ausgeschlossen. Am Ende seiner Aussage musste der Experte am Donnerstag auf Antrag eines Anwalts schwören, dass er sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben hat.

In dem neu gestarteten Prozess hatten erneut Mediziner das Wort. Jonny K. war kurz nach der Prügelattacke in der Nacht zum 14. Oktober ins Krankenhaus am Friedrichshain gebracht worden. Er hatte keine Reflexe, sagte eine Ärztin: „Es war keine ärztliche Hilfe mehr möglich.“ Das Opfer hatte schwerste Hirnblutungen erlitten. Ansonsten hätten äußerlich keine groß sichtbaren Verletzungen vorgelegen. Das hatte auch die Rechtsmediziner verwundert. Sie hatten angesichts der Berichte über den Angriff am Alexanderplatz einen übel zugerichteten Leichnam erwartet. Am Kopf wurden vier Verletzungen festgestellt. Die Rechtsmediziner sind sich sicher, dass es eine der vier Kopfverletzungen war, die zu den tödlichen Hirnblutungen führte. Ursache können nach ihren Aussagen Faustschläge, Fußtritte, ein Sturz aufs Pflaster gewesen sein. Allerdings sei eine konkrete Zuordnung nicht möglich. Einige Anwälte stellten das Gutachten infrage.

Die Angeklagten haben die Beteiligung an der Prügelei zugegeben, bestritten aber ihre Schuld am Tod von Jonny K. Sie gaben einen Tritt oder einen Schlag zu, durch den er nicht gestürzt sei und keine Kopfverletzungen erlitten habe. Einer der Verteidiger hat unterdessen Strafanzeige gestellt. Im Internet seien Fotos der 19- bis 24-Jährigen aufgetaucht, es werde zu Gewalt gegen sie aufgerufen. Sein Mandant Osman A. habe Angst.Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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