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Neue Runde. Niedner will in Karlsruhe auf Zulassung der Revision klagen.

© dpa

Millionenklage gegen Brandenburg: Fall Niedner geht in die nächste Runde

Urteil: Das Land Brandenburg muss keine 100 Millionen an Peter Niedner zahlen. Der Unternehmer will jetzt allerdings vor den Bundesgerichtshof ziehen.

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Brandenburg/Havel - Entwarnung für die Landeskasse im bisher größten Staatshaftungsverfahren der Landesgeschichte Brandenburgs: Der bayerische Unternehmer Peter Niedner, 79 Jahre, ist am Oberlandesgericht in Brandenburg (OLG) am Dienstag mit seiner Schadenersatzklage gegen das Land gescheitert, von dem er rund 100 Millionen Euro erstreiten will. In dem bereits seit 20 Jahren laufenden Rechtsstreit hatte Niedner, wie mehrfach berichtet, Willkür des Finanzamtes Calau in den Jahren 1992/1993 für die Pleite seiner früheren Firma Deuba Glas Großräschen GmBH verantwortlich gemacht, die Anfang der 90er-Jahre in der Lausitz eine Fabrik errichten wollte. Das OLG wies Ansprüche Niedners nun erneut ab. Es hatte dies 2007 schon einmal getan. Doch gelang es Niedner, über eine erfolgreiche Revision am Bundesgerichtshof (BGH) zu erzwingen, dass der Fall noch einmal neu aufgerollt wurde. Bei der Urteilsverkündung am Dienstag waren weder Niedner noch sein Anwalt anwesend. Aufgeben will Niedner nicht. Er kündigte umgehend an, gegen das „skandalöse Urteil“ des OVG vorzugehen, das eine Revision nicht zuließ. Deshalb werde er in Karlsruhe auf Zulassung der Revision klagen.

Das OLG sieht, so eine Mitteilung zum Urteil, keinen auf einem Verstoß gegen europäisches Recht beruhenden Staatshaftungsanspruch gegen das Land. Dies habe die Beweiserhebung festgestellt. Konkret lehnte das OLG Schadenersatz unter anderem deshalb ab, weil die in Liquadation befindliche Deuba GmbH, die die Klage führte – Niedner selbst war im Verfahren Zeuge – den „kausalen Zusammenhang“ nicht habe belegen können, dass ein Finanzamtsfehler tatsächlich zum Aus der Firma geführt hat. Die „behauptete Aberkennung der Unternehmereigenschaft, die verweigerte Vorsteuerabzugsberechtigung“ ist nach Überzeugung der Richter „nicht ursächlich“ für die Firmenpleite gewesen. Verwiesen wurde auch darauf, dass die Firma ihre mangelnde Liquidität in der Bilanz zum 31.12.1996 nicht mit drohenden Steuernachzahlungen an das brandenburgische Finanzamt begründet habe, sondern unter anderem mit der Verurteilung zur Zahlung von 1,6 Millionen DM an die Treuhandanstalt, mit der Niedner damals ebenfalls in Streit lag. Außerdem habe die Deuba Glas GmbH bereits 1994 alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der geplanten Fabrik in der Lausitz an eine Schwesterfirma der Unternehmensgruppe übertragen, die aber nicht als Kläger für die gescheiterte Investition auftrat.

Der Anwalt des Landes, der frühere saarländische Wirtschaftsminister Reinhold Kopp (SPD), sprach von einem „erwarteten Urteil“. Er wies die von Niedner mehrfach erhobenen Vorwürfe, er sei Opfer einer Veschwörung von Finanzamt, Politik und Justiz, von „Machenschaften“, als absurd zurück. Niedner sei am Scheitern seiner Firma selbst schuld, so Kopp. Auf sein Anraten hatte das Land im Vorfeld des Prozesses eine vom Petitionsausschuss des Landtages befürwortete, vom OLG angeregte Mediation mit dem Ziel eines Vergleiches abgelehnt, was damals auf Unverständnis stieß. „Das Ergebnis des Verfahrens hat mir recht gegeben.“ Es habe keine Amtspflichtverletzungen brandenburgischer Behörden in dem Fall gegeben. Niedner wiederum hat inzwischen Finanzbeamte angezeigt, denen er Falschaussagen im Verfahren vorwirft. Die Beamten wehren sich gerichtlich gegen den Vorwurf, erklärte das Finanzministerium.

Der Fall Niedner beschäftig seit Jahren auch Brandenburgs Politik. So war Finanzminister Helmuth Markov (Linke) unter Druck geraten, weil er entschied, den Prozess durchzuziehen. Er sieht sich nun bestätigt: „Es war richtig, einen Gerichtsbeschluss abzuwarten und nicht auf diverse Vergleichs- oder Mediationsangebote einzugehen“, erklärte der Minister. Nachdem die DEUBA Glas Großräschen GmbH i.L. „zu keiner Zeit vor einer gerichtlichen Instanz in der Sache recht bekommen hatte, wäre es mit Blick auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler während der gesamten Prozessdauer verantwortungslos gewesen eine für richtig erachtete Rechtsposition aufzugeben“.

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