Von Thorsten Metzner: „Fall Speer“ lässt die Politik nicht los
Ex-Minister verlässt zum 31. Dezember das Parlament. Danach fließen nahtlos Ruhestandsbezüge
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Potsdam - Brandenburgs über die Unterhaltsaffäre gestürzter Ex-Innenminister Rainer Speer (SPD) verlässt zum Jahreswechsel die Politik: Mit dem „Fall Speer“, mit seinem Erbe werden aber der Untersuchungsausschuss des Landtages und die von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) geführte Landesregierung noch eine Weile zu tun haben. Zwar hoffen SPD und Linke, dass möglichst schnell Ruhe einkehrt. Doch nach PNN-Informationen ist nicht ausgeschlossen, dass sich das rot-rote Kabinett sogar mit der Speer-Personalie befassen – und den 51-Jährigen formal in den einstwiligen Ruhestand versetzen muss. Und zwar als früheren verbeamteten Staatssekretär, der Speer als Chef der Staatskanzlei von 1999 bis 2004 war. Danach war Speer Finanzminister bis 2009, seitdem Innenminister. In den Ministerjobs ruhte sein Beamtenverhältnis.
In Potsdam kursieren Spekulationen, warum Speer nicht sofort, sondern erst zum 31.12.2010 sein Mandat abgibt. Eine Erklärung für sein langes Zögern wäre die Versorgungsfrage, die in seinem Fall nicht unkompliziert ist. Nach dem Ministergesetz tritt ein früherer Beamter, der aus dem Kabinett ausscheidet, „mit Ablauf von drei Monaten in den Ruhestand“. Da Speer am 23. September 2010 zurücktrat, wäre das Ende Dezember. Wenn er keine Diäten mehr als Landtagsabgeordneter bezieht, schließen sich nahtlos Ruhestandsbezüge an. Zur Höhe ist bisher nichts bekannt, zumal Speer auch Übergangsgelder als ehemaliger Minister zustehen, die jedoch befristet sind. Da er nur fünf Jahre verbeamteter Staatssekretär war, dürften die in dieser Zeit erworbenen Ansprüche nichts so hoch ausfallen. Es soll sich nach unbestätigten Informationen um monatlich rund 3500 Euro handeln, die jedoch lebenslänglich gezahlt werden.
Allerdings stünden die Zahlungen auf der Kippe, wenn ein Beamter zu einer Haftstrafe von über einem Jahr verurteilt wird. Und bei disziplinarischen Verfehlungen können Bezüge gekürzt werden. Eine ähnliche Problematik gab es einmal beim früheren Vize-Rechnungshofpräsidenten Arnulf Hülsmann, der Ärger mit der Strafjustiz hatte.
Die Staatskanzlei prüft gegen Speer derzeit ein Disziplinarverfahren, weil er als Staatskanzleichef und damit als Beamter den Antrag auf Verbeamtung der Ex-Geliebten und Mutter des drei Jahre vorher geborenen unehelichen Kindes unterschrieb. Mit Spannung wird erwartet, ob die Staatskanzlei einen wirklich unabhängigen Ermittlungsführer einsetzt. Allerdings drohen auch hier Verzögerungen. Ehe das Disziplinarverfahren starten kann, muss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Verdachts einer uneidlichen Falschaussage in einem Medienprozess beendet haben.
Am heutigen Dienstag tagt zudem erneut der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung von dubiosen Vermögensgeschäften des Landes wie der Verkäufe der Krampniz-Kaserne und der brandenburgischen Bodengesellschaft, die vor allem in Speers Amtszeit fielen. Die Opposition will einen Antrag durchsetzen, das Krisenmanagement der Platzeck-Regierung seit Bekanntwerden der Vorwürfe um Krampnitz zu untersuchen. Sie verlangt etwa die Vorlage der Akten, Vermerke, Protokolle der Spitze des vom Linken Helmuth Markov geführten Finanzministeriums. Rot-Rot steckt in der Zwickmühle. Juristisch gilt der Antrag, weil er den geschützten Kernbereich der Exekutive berührt, als heikel. Anderseits drohen Vorwürfe der Opposition, Aufklärung zu behindern. Einen Eindruck, den SPD und Linke gerade nach dem Rücktritt von Rainer Speer eigentlich vermeiden wollen.
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