Brandenburg: FDP will Anpassung der Öffnungszeiten In Berlin gilt das Gesetz ab 25. November
Potsdam/Berlin - Die neuen Ladenschlusszeiten in Brandenburg müssen nach Ansicht von FDP-Landeschef Heinz Lanfermann an Berliner Regelungen angepasst werden. Das sei insbesondere für die bevorstehenden Adventssonntage nötig, betonte Lanfermann gestern in Potsdam.
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Potsdam/Berlin - Die neuen Ladenschlusszeiten in Brandenburg müssen nach Ansicht von FDP-Landeschef Heinz Lanfermann an Berliner Regelungen angepasst werden. Das sei insbesondere für die bevorstehenden Adventssonntage nötig, betonte Lanfermann gestern in Potsdam. Die Brandenburger Händler müssten dieselben Möglichkeiten erhalten wie ihre Berliner Kollegen. Die Kunden würden sonst in Scharen nach Berlin fahren und dort einkaufen. Eine solche Kaufkraft-Abwanderung sei nicht im Interesse Brandenburgs.
Nach einem Gesetzentwurf der Landesregierung soll der Ladenschluss montags bis samstags komplett freigegeben werden. Darüber hinaus können die Städte und Gemeinden bis zu sechs verkaufsoffene Sonntage im Jahr genehmigen, zwei davon in der Adventszeit. Der Entwurf steht nächste Woche zur Abstimmung. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte in der vergangenen Woche noch weiter gehende Regelungen beschlossen.
Danach ist das Einkaufen montags bis samstags rund um die Uhr erlaubt. Außerdem können die Händler an insgesamt zehn Sonn- und Feiertagen pro Jahr öffnen, darunter auch an den vier Adventssonntagen.
In Berlin soll das neue Ladenöffnungsgesetz voraussichtlich am Sonnabend, dem 25. November, in Kraft treten. Das kündigte die Senatsverwaltung für Gesundheit auf Anfrage an. Am heutigen Dienstag wird sich der Senat nach Auskunft von Sprecherin Roswitha Steinbrenner zum letzten Mal mit dem am vergangenen Donnerstag vom Parlament verabschiedeten Gesetz befassen. Dann kann die Neuordnung am 24. November im Amtsblatt veröffentlicht werden. Am Tag darauf träte das Gesetz dann nach Steinbrenners Auskunft offiziell in Kraft. Es sieht vor, dass alle Geschäfte an Werktagen rund um die Uhr geöffnet sein dürfen sowie an Adventssonntagen und bis zu sechs weiteren Sonntagen von 13 bis 20 Uhr. Der erste Adventssonntag fällt in diesem Jahr auf den 3. Dezember. ddp/lvt
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