Vogelsänger wird erneut vorgeladen: Finanzaussschuss tagt erneut zur Förderaffäre
Potsdam - Die Opposition im Landtag Brandenburg will zur Aufklärung von Manipulationsvorwürfen bei der Förderung des Lobby-Verbands pro agro erneut Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) befragen. CDU und Grüne beantragten eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses für den kommenden Dienstag.
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Potsdam - Die Opposition im Landtag Brandenburg will zur Aufklärung von Manipulationsvorwürfen bei der Förderung des Lobby-Verbands pro agro erneut Agrarminister Jörg Vogelsänger (SPD) befragen. CDU und Grüne beantragten eine Sondersitzung des Haushaltsausschusses für den kommenden Dienstag. Vogelsänger hatte sich bereits mehrfach zur der Förderaffäre um pro agro in drei Ausschüssen des Landtags erklärt – aber die Vorgänge nie restlos aufgeklärt.
Grund für die Vorladung von Vogelsänger sind PNN-Recherchen zu einer vom Landesrechnungshof gerügten Vorschussförderung durch das Agrarministerium für pro agro in Höhe von 250 000 Euro. Dazu tauchten in den vergangenen Wochen zwei verschiedene Versionen des Förderbescheids von damals auf. CDU- Fraktionschef Ingo Senftleben sagte: „Der Verdacht der Datenfälschung ist im Raum. Das ist ein größerer Skandal als der Vorgang, der zu dieser Diskussion geführt hat. Der Vorgang hat mehr Sprengstoff für die Landesregierung als die Förderung für pro agro an sich.“ Auch Grünen-Fraktionschef Axel Vogel befand: „Es stinkt.“ Der Vorgang zeige, dass Vogelsängers Ressort völlig aus dem Ruder laufe.
Die erste Version des Förderbescheids stammt aus dem elektronischen Verwaltungsinformationssystem (VIS), die zweite ist eine Kopie des damaligen Förderbescheids. Der Bescheid ist derselbe, doch in den Details, etwa im Briefkopf, gibt es erhebliche Unterschiede, obwohl das Ministerium stets betonte, dass die VIS-Fassung im Nachhinein nicht verändert werden könne. Die Geschäftszeichen sind nicht die gleichen. Auch die Telefonnummern derselben Mitarbeiterin beim Haushaltschef des Ministeriums sind unterschiedlich: Eine Nummer gehört zum Agrarministerium, die andere zum damaligen Verkehrsministerium, das damit gar nicht befasst war. Im Original-Bescheid steht der Name einer Mitarbeiterin, in der VIS-Version trägt sie plötzlich einen Doppelnamen, obwohl doch die Dokumente laut Ministerium nicht verändert werden können. Geheiratet hat die Frau nach PNN-Recherchen aber erst vor vier Jahren. Außerdem enthält der Originalbescheid für die Schlusszeichnung des Bescheids am 19. Mai 2005 die Paraphe eines Ministerialbeamten, des damaligen Haushaltsbevollmächtigten des Ressorts. Im der VIS-Version ist maschinell aber der 26. Mai 2005 verzeichnet, so wie Vogelsänger es immer behauptet hat. Der Unterschied ist von Belang, weil der Rechnungshof kritisiert hatte, dass der Förderbescheid ergangen sei, bevor überhaupt ein Antrag von pro agro vorgelegen habe.
Das Agrarministerium wies die Vorwürfe erneut zurück. Personendaten – wie Namen und Telefonnummern – würden bei einem Ausdruck aus dem Computersystem der Verwaltung stets in der aktuellen Form aus der Datenbank abgerufen. Daher könnte auf einem neuen Ausdruck auch eine andere Hausrufnummer und nach einer Heirat ein anderer Nachname stehen als auf einem alten Dokument. Es handle sich um zusammengehörige Belege zu ein und demselben Verwaltungsvorgang. Entscheidend aber sind die Geschäftszeichen: Warum die in den beiden Belegen unterschiedlich sind, erklärte das Ministeriums auch am Dienstag nicht. Auch nicht, warum die VIS-Vermerke entgegen erster Aussage nun doch im Nachhinein verändert werden können. Alexander Fröhlich
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