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Brandenburg: Flüchtlinge: Endstation Sicherungshaft

Die Reaktion auf die Terroranschläge in den USA haben das Interesse auf die Situation der Menschen in Afghanistan gelenkt. Flüchtlinge von dort wurden noch vor wenigen Monaten nur in Ausnahmefällen anerkannt.

Von Sandra Dassler

Die Reaktion auf die Terroranschläge in den USA haben das Interesse auf die Situation der Menschen in Afghanistan gelenkt. Flüchtlinge von dort wurden noch vor wenigen Monaten nur in Ausnahmefällen anerkannt. Die Drittstaatenregelung ermöglicht ihre Abschiebung - noch bevor sie überhaupt einen Asylantrag stellen konnten. Beispiel: der Fall der Familie Torkany.

Im Herbst 1999 fanden die Taliban bei einer Durchsuchung des Hauses von Amanullah Torkany verbotene Bücher und Unterlagen, die eine demokratische Gesinnung des 1948 geborenen Afghanen verrieten. Die Familie entkam dem sicheren Todesurteil - durch Flucht. Schlepper brachten Amanullah, seine krebskranke Frau Khadija und die beiden jüngeren Söhnen nach Deutschland.

Die Polizei nahm sie fest, als sie ein Auto stoppen wollten. "Sie haben uns in ein Kellergefängnis gebracht", erinnert sich Amanullah Torkany, "uns Fingerabdrücke abgenommen und fotografiert wie Verbrecher. Wir mussten uns nackt ausziehen, alle Körperöffnungen wurden kontrolliert - meine Frau hat vor Scham geweint." Stundenlang seien die Familienmitglieder einzeln verhört worden: "Ich sollte den Beamten sagen, dass wir aus Polen eingereist sind", erzählt der Ingenieur: "Sie schrien mich an, ich würde lügen, meine Frau und mein Sohn hätten das längst zugegeben."

Asylbewerber, die über einen so genannten sicheren Drittstaat einreisen, können seit der Grundgesetzänderung 1993 dorthin zurückgeschoben werden, ohne in Deutschland die Gelegenheit zu bekommen, ihre Asylgründe vorzutragen. So sollte es auch im Fall Torkany geschehen. Das Amtsgericht Königs Wusterhausen verurteilte die Familie zwecks Abschiebung für "längstens sechs Monate" zur Sicherungshaft.

Torkany kannte das Wort Sicherungshaft nicht, er wusste nicht, warum er mit seiner Frau und dem 15-jährigen Sohn ins Gefängnis musste. Der andere Sohn kam in ein Heim, weil Kinder unter 14 Jahren nicht in Abschiebehaft genommen werden dürfen. Erst am Tag darauf bekamen die Torkanys eine Telefonnummer, unter der ihr kleiner Sohn zu erreichen war. Gesehen haben sie den Jungen wochenlang nicht. Die Eltern blieben vorerst in der Abschiebehaft der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZAST) in Eisenhüttenstadt. Einmal am Tag konnte sich das Ehepaar während des Freigangs kurz sehen. Aus dem Tagesspiegel vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Familie nach Polen zurückgeschoben werden sollte. Doch die dortigen Behörden verweigerten die Übernahme - offenbar aufgrund der dürren Beweislage über den Fluchtweg.

Wochen später wurde ein Mitarbeiter des Jesuitenflüchtlingsdienstes Berlin, der auch die Abschiebehaft betreut, auf die Torkanys aufmerksam. Bis dahin waren alle Hinweise der Afghanen auf die drohende Verfolgung in ihrem Heimatland unbeachtet geblieben. Der Mitarbeiter besuchte die Torkanys und beriet. Amanullah Torkany stellte schriftlich einen Asylantrag und legte Haftbeschwerde ein. Kurz darauf durfte die Familie die Abschiebehaft verlassen, Amanullah Torkany wurde vor dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge angehört - und im August 2001 erhielten die Torkanys den Status als politische Flüchtlinge.

Schicksale wie das von Amanullah Torkany sind in Brandenburg keine Einzelfälle. "Immer wieder hören wir, dass Asylbewerber ohne Beratung, ohne Rechtsbeistand, einfach abgeschoben werden", sagt Simone Tetzlaff vom Flüchtlingsrat Brandenburg: "Am unerträglichsten ist die Situation in der ZAST, wo es noch immer keine vom Staat unabhängige Beratungsstelle für die Flüchtlinge gibt. Außerden bleibt der freie Zugang zum Asylverfahren der Bundesrepublik dort einer unbekannten Zahl von Flüchtlingen versperrt, weil wie im Fall der Torkanys mit allen Mitteln versucht wird, sie zurückzuschieben. Mehrfach hat der Flüchtlingsrat versucht, in der ZAST eine unabhängige Beratungsstelle aufzubauen oder wenigstens eine Tafel mit Informationen für die Asylbewerber anzubringen. Dies wurde ihm vom Innenministerium des Landes Brandenburg ebenso verwehrt wie der Zugang zur Abschiebehaft. Zugang zu jenen Männern, Frauen und Jugendlichen, die in der Abschiebehaft Eisenhüttenstadt landen, haben bislang nur Vertreter der Kirchen wie Dieter Müller vom Jesuitenflüchtlingsdienst Berlin.

So froh Torkany über seine Anerkennung ist, er verhehlt nicht seine Enttäuschung über die Behandlung, die er in zunächst in Deutschland erfuhr: "Wenn ich nicht die Verantwortung für meine Familie gehabt hätte, wäre ich in der Abschiebehaft verzweifelt."

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