Brandenburg: Förderung von Schwächeren „zu dürftig“
Kommunale Spitzenverbände und GEW kritisieren neues Schulgesetz in erster Anhörung des Landtages
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Potsdam - Brandenburgs Landtag will noch in diesem Jahr eine Novelle des Schulgesetzes beschließen, in dem unter anderem das Abitur nach zwölf Schuljahren, Eignungstests zur Aufnahme an Gymnasien, aber auch eine neue Form von „Kopfnoten“ verankert werden.
Doch jetzt bekommt die PDS-Opposition, die den Gesetzentwurf als unausgegoren und ungerecht kritisiert, unerwartet Unterstützung. Auf einer ersten Anhörung im Brandenburger Landtag bliesen die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Landesschulbeirat ins gleiche Horn.
Das neue Schulgesetz, so die Kritik von verschiedenen Lobby-Organisationen, werde zentralen, von Ministerpräsident Matthias Platzeck formulierten Ansprüchen an Regierungshandeln in Brandenburg nicht gerecht: So werde , sagte die Vizegeschäftsführerin des Städte- und Gemeindebundes Monika Gordes, nur ungenügend den Erfordernissen der demographischen Entwicklung Rechnung getragen, also den besonders in den Randregionen stark zurückgehenden Schülerzahlen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass – wie bisher auch – nicht einmal in Ausnahmefällen einzügige Schulen, also mit einer Klasse je Jahrgang zugelassen werden, sagte Gordes. Die Folge seien immer längere Schulwege. Das Argument des Bildungsministeriums, dass nur mit zwei Klassen je Jahrgang Qualität gesichert werden, sei nicht belegt. Der Städte- und Gemeindebund lehnt – wie GEW und PDS – aber auch die geplanten neuen Begabtenklassen ab der 5. Klasse in Gymnasien ab, da das Niveau der regulär sechsjährigen Grundschule in Brandenburg durch den früheren Wechsel leistungsstärkerer Schüler „abzusinken droht“. Der Landkreistag wiederum begrüßt zwar durchaus, dass Brandenburg jetzt Begabtenklassen einrichtet. Trotzdem sind sich beide kommunalen Spitzenverbände einig, dass im Gesetz eine Schieflage zu Ungunsten von leistungsschwachen Schülern besteht. „Die Förderung Schwächerer fällt zu dürftig aus“, sagte Jutta Schlüter vom Landkreistag. Es reiche nicht aus, dass im letzten Kita-Jahr – ein Jahr vor der Einschulung – die Sprachfähigkeiten der Kinder getestet werden sollen – um rechtzeitig eine gezielte Förderung beginnen zu können. Zudem gebe es bislang kein Konzept für diese „Sprachstandsmessungen“, die Finanzierung sei nicht geklärt. Auch dass diese Tests von den Erzieherinnen der Einrichtungen selbst vorgenommen werden sollen, halten die kommunalen Spitzenverbände für keine gute Idee. Überhaupt verweist etwa der Landkreistag auf die „in erschreckendem Umfang ansteigende Zahl von Schulverweigerern und Schülern, die ohne Abschluss die Schule beenden“. Der Gesetzentwurf stelle nicht sicher, so die Stellungnahme des Landkreises, dass „kein Kind zurückgelassen“ wird, wie es Ministerpräsident Matthias Platzeck als Regierungslinie formuliert hat.
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