Brandenburg: Freie Wähler verklagen Landtag Spitzenjuristen schrieben Verfassungsklage
Potsdam - Die drei Abgeordneten der Oppositionsgruppe BVB/Freie Wähler sehen ihre Minderheitenrechte durch die rot-rote Mehrheit im Landtag eklatant verletzt und haben deshalb jetzt Organklage beim Brandenburger Verfassungsgericht eingereicht. Die beiden Rechtsbeistände Helge Sodan und Hasso Lieber, die die Klage formuliert haben, zeigten sich am Donnerstag zum Ausgang zuversichtlich.
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Potsdam - Die drei Abgeordneten der Oppositionsgruppe BVB/Freie Wähler sehen ihre Minderheitenrechte durch die rot-rote Mehrheit im Landtag eklatant verletzt und haben deshalb jetzt Organklage beim Brandenburger Verfassungsgericht eingereicht. Die beiden Rechtsbeistände Helge Sodan und Hasso Lieber, die die Klage formuliert haben, zeigten sich am Donnerstag zum Ausgang zuversichtlich.
„Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass Geschäftsordnung und Fraktionsgesetz des Landtages nicht mit der Verfassung des Landes übereinstimmt“, sagte Lieber. Der Umgang mit den Freien Wählern im Landtag verstoße gegen Minderheitenrechte, gegen Landesverfassung und Grundgesetz. „Es gibt eine eklatante Benachteiligung“, sagte Sodan.
Es sind zwei Koryphäen, zwei juristische Schwergewichte, die für die Freien Wähler in den Prozess ziehen: Sodan, der einen Lehrstuhl für Staats- und Verfassungsrecht an der Freien Universität Berlin innehat, war von 2000 bis 2007 Präsident des Berliner Verfassungsgerichtes. Und Lieber hat selbst an Brandenburgs Verfassung mitgewirkt, zu der er einen Kommentar herausgab. Er war Richter, Chef des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Justizstaatssekretär in Berlin. „Wir haben die Besten gefunden“, sagte der Abgeordnete Christoph Schulze.
Dass der Umgang mit den Freien Wähler der Verfassung widerspricht, machen die beiden Spitzenjuristen an einer Fülle von Einschränkungen fest. Die Liste reicht von unverhältnismäßig wenigen Räumen, der verweigerten Möglichkeit, den wissenschaftlichen Dienst des Landtages in Anspruch zu nehmen oder große Anfragen an die Landesregierung zu stellen bis zur beschränkten Redezeit von 30 Minuten pro Landtagssitzung.
„Hier wird eine parlamentarische Gruppe schwer benachteiligt“, sagte Sodan. „Die PDS-Gruppe im deutschen Bundestag wurde deutlich besser behandelt.“ Die Praxis verstoße „gegen das Recht der Opposition auf Chancengleichheit, das in der Landesverfassung im Unterschied zum Grundgesetz ausdrücklich formuliert ist“ und gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in zwei Entscheidungen zur damaligen PDS-Gruppe im Bundestag in den 90er- Jahren formuliert habe. Lieber betonte, es gehe „nicht um Privilegien für die Freien Wähler, sondern um die Gleichheit des Mandats“. Thorsten Metzner
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