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Brandenburg: Freier Sexualtäter erregt Gemüter Nachbarn protestieren gegen Werner K.

Eberswalde/Joachimsthal - Im Land Brandenburg spitzt sich der Konflikt um einen wegen Justizfehlern freigelassenen Sexualstraftäter zu (PNN berichteten). Nachdem der noch immer als gefährlich geltende Serien-Vergewaltiger Werner K.

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Eberswalde/Joachimsthal - Im Land Brandenburg spitzt sich der Konflikt um einen wegen Justizfehlern freigelassenen Sexualstraftäter zu (PNN berichteten). Nachdem der noch immer als gefährlich geltende Serien-Vergewaltiger Werner K. auf Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) in der Vorwoche nach verbüßter Haft aus der JVA Brandenburg/Havel entlassen werden musste, kam es am Wochenende zu Protesten in seinem Wohnort Joachimsthal nördlich von Berlin. Bewohner des Wohnviertels, in dem K. bei Verwandten unterkam, hängten nach Polizeiangaben Protesttransparente und Schilder mit Aufschriften wie „Justizirrtum auf unsere Kosten“ oder „Wir haben Angst“ auf. So muss die Polizei K., den sie ohnehin schon zum Schutz der Bevölkerung rund um die Uhr überwachen muss, auch noch vor der Bevölkerung schützen. Wie ein Polizeisprecher in Eberswalde bestätigte, sei – auch nach „besorgten Anrufen“ – die Polizeipräsenz vor Ort verstärkt worden.

Aus Sicherheitskreisen hieß es gestern, der Fall müsse am heutigen Montag intensivier beraten werden. Es sei nicht auszuschließen, dass K. zum eigenen Schutz und zur Beruhigung der Situation zunächst aus Joachimsthal weg gebracht werden müsse. Zwingen könne man ihn aber offenbar dazu nicht, hieß es weiter. Ausdrücklich wurde darauf verwiesen, dass die Stimmung vor Ort zwar von Angst geprägt aber nicht bedrohlich sei.

Der 49-Jährige Werner K. war aus der Haft entlassen worden, nachdem der BGH am vergangenen Dienstag eine vom Landgericht Neuruppin verhängte nachträgliche Sicherungsverwahrung aufhob. Das Gericht in Neuruppin hatte K. auf Grundlage des alten Urteils aus dem Jahre 1999 über seine Haftzeit hinaus in Gewahrsam halten wollen – allerdings ohne, dass neue, verwertbare Erkenntnisse über K.s Gefährlichkeit vorgelegen hätten. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, so der BGH, hätte aber ein anderes Gericht, das Landgericht Frankfurt (Oder) verhängen können. Denn nachdem zunächst die Frankfurter Staatsanwaltschaft im Jahr 2000 keine Anklage gegen K. wegen des Missbrauchs zweier 13-jähriger Mädchen erhob, da dieser bereits in Haft saß, hatte das Gericht dann im Jahr 2006 die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen einer „überlangen Verfahrensdauer“ abgelehnt und „die Möglichkeit der primären Anordnung von Sicherungsverwahrung“ nicht einbezogen, so der BGH. Darin liege „eine mangelhafte rechtliche Bewertung“, die nun nicht mehr nachträglich korrigiert werden könne. Das Landesjustizministerium untersucht derzeit das Vorgehen der Frankfurter Justiz.

K. hat nachweislich sechs Frauen vergewaltigt und ist mutmaßlich für den sexuellen Missbrauch von mindestens drei Mädchen verantwortlich. Seit seinem 17. Lebensjahr saß er 22 Jahre im Gefängnis. Während der Haft unterzog er sich keiner Therapie und er gilt noch immer als gemeingefährlich. Peter Tiede

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