Brandenburg: Freispruch für NPD-Politiker aufgehoben Neuruppiner Neonazi muss erneut vor Gericht
Brandenburg/Havel/Neuruppin - Eine angebliche Gewalttat des Neuruppiner NPD-Stadtverordneten und Neonazis Dave Trick gegen einen Wahlhelfer der Linken beschäftigt weiterhin das Landgericht Neuruppin. Einen Freispruch zugunsten Tricks, der die Tat bestreitet, hob das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am Mittwoch im Revisionsverfahren auf.
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Brandenburg/Havel/Neuruppin - Eine angebliche Gewalttat des Neuruppiner NPD-Stadtverordneten und Neonazis Dave Trick gegen einen Wahlhelfer der Linken beschäftigt weiterhin das Landgericht Neuruppin. Einen Freispruch zugunsten Tricks, der die Tat bestreitet, hob das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am Mittwoch im Revisionsverfahren auf. Nun soll eine andere Strafkammer des Landgerichts Neuruppin den Sachverhalt erneut ermitteln und würdigen.
Damit geht der Streit um eine politisch aufgeladene Auseinandersetzung im Mai 2014 in die vierte Runde. Das Amtsgericht Neuruppin hatte den heute 30-jährigen Trick im Januar 2016 wegen gefährlicher Körperverletzung zu sieben Monaten und zwei Wochen, dessen mutmaßlichen Komplizen wegen einiger Vorstrafen zu acht Monaten Haft verurteilt, jeweils zur Bewährung. Das Landgericht hob diese Verurteilung auf – allerdings nicht mit einer hinreichenden Begründung, wie das OLG jetzt feststellte.
Was sich vor mehr als drei Jahren und kurz vor Tricks Wahl ins Neuruppiner Stadtparlament ereignete, wird demnächst zum dritten Mal zu ermitteln versucht. Klar ist: Im Wahlkampf hatten beide Angeklagte Plakate für die rechtsextremistische NPD aufgehängt. Dabei trafen sie auch auf das spätere Opfer, das Material der Linken verteilte. Trick soll, so sieht es die Staatsanwaltschaft, das damals 21-jährige Opfer per Faustschlag vom Fahrrad befördert, sich auf dessen Brust gekniet und gegen den Kopf geschlagen haben; der andere Angeklagte soll ihm mehrere Tritte versetzt haben. Trick hatte behauptet, dass er bespuckt und per Stinkefinger provoziert worden sei. Er habe dem auf Rad fahrenden Opfer in den Lenker gegriffen, woraufhin beide fielen und rangelten. Im Dezember 2016 kam das Landgericht Neuruppin zu der Erkenntnis, dass das Opfer sehr wahrscheinlich von Trick geschlagen worden ist, sah aber Restzweifel nicht ausgeräumt und sprach ihn deshalb frei.
Die Begründung des Landgerichts war für die drei OLG-Richter zumindest lückenhaft. Angesichts der Aussage im Urteil, es sei „sehr wahrscheinlich“, dass das Opfer geschlagen worden sei, sei aber nichts zu den Ursachen der Verletzungen des Opfers festgestellt worden. Wie die Wunden an Kopf, Oberlippe und Schlüsselbein zustande gekommen sind, sei aufklärungsbedürftig gewesen, weil sie nicht eindeutig von einem Fahrradsturz und einem Fall auf den Rücken herrühren. Dies lasse sich nur mit Hilfe eines Sachverständigen klären – jedenfalls bei untypischen Verletzungsbildern wie diesen. Tricks Verteidiger fand diese Anforderungen überspannt und verwies darauf, dass es immer Restzweifel geben könnte, die zugunsten seines Mandanten ausschlagen. An der Tendenz der Richter, die Freisprüche aufzuheben, konnte er aber letztlich nichts ändern.Ingmar Höfgen
Ingmar Höfgen
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