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Ja, wo ist es denn? Auf der Suche nach Eldorado, dem Goldland, hat sich so mancher vergalloppiert. Andere boten Karten an, die in die Irre führten. Nun steht die Lotto GmbH am Pranger. Wem es nicht um Gold geht: Ein Dorado liegt bei Templin – die Westernstadt (Foto).

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Lotto-Spiel: Gegen eigenes Gesetz verstoßen

Brandenburgs Lottogesellschaft scheitert mit Berufung gegen ein Urteil. Sie war wegen des Gewinnspiels „L-Dorado“ verurteilt worden. Das, so die Gerichte, verstößt gegen den eigenen Staatsvertrag. Nun geht der Streit weiter.

Von Matthias Matern

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Die Gier nach unermesslichem Reichtum trieb die spanischen Eroberer im 16. Jahrhundert immer tiefer in die Urwälder Südamerikas. Die erfolglose Suche nach dem sagenhafte Goldland „Eldorado“ jedoch bezahlten viele der Konquistadoren mit ihrem Leben. Dennoch hat sich die brandenburgische Lottogesellschaft den Mythos lange Zeit zunutze gemacht. Unter dem Namen „L-Dorado“ hatte die staatliche Lotterie des Landes 2004 ein neues Produkt vorgestellt und dafür sowohl in Anzeigen, auf Flugzetteln und im Internet geworben. Damit habe die Land Brandenburg Lotto GmbH gegen die „restriktiven Werberegeln“ eines seit 2008 gültigen Staatsvertrages verstoßen, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg am Montag.

Mit seiner Entscheidung bekräftigte das OLG ein Urteil des Landgerichts Potsdam aus dem vergangenen Jahr. Gegen die Werbepraxis der Lottogesellschaft hatte der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen (GIG) aus Köln geklagt, dem mehrere private Firmen wie etwa die Faber Lotto-Service KG angehören. Der Vorwurf: Der Produktname sei reißerisch, fördere damit die Spielsucht und verstoße somit gegen den Glücksspielstaatsvertrag, den das Land Brandenburg nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts selbst mit unterzeichnet habe. Nach eigenen Angaben hat das OLG die Berufung durch die Land Brandenburg Lotto GmbH Anfang Mai zurückgewiesen. „Das freut uns sehr“, sagte gestern GIG-Vorstand Rainer Jacobs den PNN. „Das Glücksspielmonopol der Länder wird immer wieder missbraucht, um aggressiv für die staatlichen Lotterien zu werben. Das Land Brandenburg ist kein Einzelfall.

Zwar hatte die brandenburgische Lottogesellschaft nach dem Landgerichtsurteil den Produktnamen vom Markt genommen, dennoch soll der Rechtsstreit jetzt vor dem Bundesgerichtshof weitergehen. Der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen sei gar nicht legitimiert und handele „rechtsmissbräuchlich“, weil er ausschließlich gegen staatliche Lotteriegesellschaften vorgehe, teilte die Land Brandenburg Lotto GmbH gestern auf PNN-Anfrage mit. Dies werde als „diskriminierend“angesehen.

Dass das Land Brandenburg mit der Werbung für sein Lotto-Produkt „L-Dorado“ jedoch gegen den eigenen Staatsvertrag verstoßen hat, ist auch für Andrea Hardeling von der brandenburgischen Landesstelle für Suchtberatung unstrittig. „Ich kann das Urteil absolut nachvollziehen. Der Name vermittle, dass sich ganz viel Geld machen lasse. Das ist nicht in Ordnung und für eine landeseigene Gesellschaft ungewöhnlich.“ Angaben der Landessuchtberatung zufolge gelten landesweit bis zu 3000 Personen als krankhaft spielsüchtig. Matthias Matern

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