Brandenburg: Gegen Speer wird offiziell ermittelt
Verdacht auf eidesstattliche Falschaussage / E-Mails vom gestohlenen Laptop sind echt
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Potsdam - Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat jetzt förmlich ein Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Landtagsabgeordneten und Ex-Innenminister Rainer Speer eröffnet. „Es besteht der Verdacht einer falschen Versicherung an Eides statt“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am gestrigen Montag und bestätigte entsprechende PNN-Berichte.
Hintergrund des Verfahrens ist der von Speer selbst angestrengte Prozess gegen den Springer-Verlag vor dem Landgericht Berlin. Die Ermittler haben den Verdacht, dass Speer dort gelogen hat. Der SPD-Politiker und enge Vertraute von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hatte mit dem Medien-Prozess versucht, Recherchen und Veröffentlichungen zu einer mutmaßlichen Unterhalts-Affäre zu verhindern, was ihm nicht gelang. Er war am 23. September während der Verhandlung und einer laufenden Durchsuchungsaktion in Potsdam zurückgetreten. Der Strafrahmen für eine falsche Versicherung an Eides statt reicht von Geld- bis zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Sollte sich der Verdacht weiter erhärten, müsste die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen des Tatortprinzips nach Berlin abgeben. Für die Ermittlungen muss nach geltender Rechtslage in Brandenburg Speers Immunität als Landtagsabgeordneter nicht aufgehoben werden. Sollte er allerdings verurteilt werden, zu einem Verbrechen mit einer Haftstrafe von über einem Jahr, verliert er sein Landtagsmandat. Speer selbst lehnte jeden Kommentar zu diesem Verfahren ab. Der SPD-Politiker war nach Vorwürfen zurückgetreten, dass seine einstige Geliebte – eine Beamtin der Landesregierung – für ein mutmaßlich gemeinsames, uneheliches Kind zu Unrecht Unterhalt vom Staat statt vom zahlungskräftigen Vater kassierte. Im Prozess hatte Speer – zu dieser Zeit im September noch Innen- und damit Verfassungsminister – aber an Eides statt erklärt, er sei damals zum Zeitpunkt und nach der Geburt des Kindes davon ausgegangen, nicht der Vater zu sein. Die Ermittler haben erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage und den Verdacht, dass Speer sich schon vor der Geburt mit seiner Ex-Geliebten über das Kind und dessen Zukunft austauschte. Grundlage sind jene E-Mails, auf die sich der Springer-Verlag gestützt hatte.
Der E-Mail-Verkehr zwischen Speer und der Ex-Geliebten, gegen die ebenfalls ermittelt wird, stammt mutmaßlich von Speers angeblich im Herbst 2009 aus dessen Dienstwagen gestohlenen Laptop. Der 51-Jährige hatte stets versucht, das Material als möglicherweise von dritten manipuliert und von zweifelhafter Herkunft darzustellen, um Berichte über die E-Mails zu verhindern. Nachdem LKA-Spezialisten eine an die Staatsanwaltschaft anonym verschickte DVD mit dem elektronischen Briefverkehr des Ex-Pärchens geprüft haben, geht die Staatsanwaltschaft jetzt offiziell davon aus, „dass der E-Mail-Verkehr authentisch ist“. Alexander Fröhlich
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