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Brandenburg: Geiz ist ungeil

Rumänische Arbeiter wurden beim Bau der Mall of Berlin um Lohn geprellt. Nun siegten sie vor Gericht

Stand:

Berlin - Ihren Gerichtstermin am Mittwoch konnten die beiden Arbeiter aus Rumänien nicht mehr wahrnehmen. Somit hörten sie auch nicht, dass sie erfolgreich waren. Nicolae Molcoasa, einer der beiden Kläger, erhielt im Juni die Aufforderung der Stadt Potsdam, dass er Deutschland verlassen müsse. Seine Freizügigkeit – als EU-Bürger in Deutschland leben zu können – war aufgehoben worden. Als Grund benannte die Stadt Molcoasas Obdachlosigkeit. Und auch Niculae Hurmuz, der zweite Kläger, hatte über einen längeren Zeitraum keine Wohnung in Berlin mehr und musste vorübergehend unter freiem Himmel schlafen. Dieses hängt unmittelbar mit dem Grund ihrer Klage zusammen: Beide gehören zu den rumänischen Bauarbeitern, die um ihren Lohn auf der Baustelle der Mall of Berlin geprellt wurden.

Jetzt bekamen sie vor dem Berliner Arbeitsgericht recht. Die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Andreas Rook gab ihrer Klage statt. Beide haben demnach Anspruch auf den ausstehenden Lohn. Im Fall von Molcoasa sind dies 1226 Euro, bei Hurmuz beläuft sich die Summe auf 4411,60 Euro. Es ist das erste Urteil bei den Verfahren um Lohnprellerei beim Bau der Mall of Berlin. Wochenlang hatten die rumänischen Wanderarbeiter für ihren Lohn protestiert und waren schließlich vor Gericht gezogen. Dem im vergangenen Herbst eröffneten Shopping Center gaben sie den Namen „Mall of Shame“. Gegen die Entscheidung ist noch Berufung möglich.

Molcoasa und Hurmuz klagten beide gegen die Frankfurter Firma Openmallmaster GmbH, die als Subunternehmen beim Bau tätig war. Die Männer mussten auf der Baustelle für einen Stundenlohn von fünf Euro plus Unterkunft arbeiten. Auch das ist illegales Lohndumping: Der damals geltende Mindestlohn auf dem Bau lag bei 11,10 Euro die Stunde.

Immer wieder wurden die Arbeiter vertröstet, dass es irgendwann einen Vertrag geben würde. Molcoasa begann Ende September auf der Baustelle. Hurmuz arbeitete dort von Juli bis September. Beide wurden dort nach ihren Angaben von einem Vorarbeiter namens „Sascha“ auf der Baustelle eingearbeitet, wie Richter Rook aus der Klageschrift vorlas.

Der Anwalt der Openmallmaster, Rainer Smiechowski, sah es aber als nicht erwiesen an, dass die Männer wirklich für dieses Unternehmen gearbeitet haben. Außerdem führte der Anwalt an, dass die Klage schon deswegen nicht zulässig sei, weil die Männer keine eigene Anschrift, sondern nur die Kontaktadresse der kleinen Gewerkschaft FAU angegeben hatten. Der Richter allerdings befand dies für durchaus ausreichend, zumal die Männer zu diesem Zeitpunkt obdachlos waren.

Zu einem Gütetermin, der bei Arbeitsgerichtverfahren vorgeschaltet ist, um auszuloten, ob sich die Parteien ohne Urteil einigen können, war im April kein Vertreter der Firma erschienen. Deswegen erging damals ein Versäumnisurteil, das Molcoasa und Hurmuz die Lohnzahlungen zusprach. Dagegen hatte das Unternehmen Einspruch erhoben.

Ob die Firma die ausstehenden Löhne überhaupt noch zahlen kann, sei ungewiss, sagt Klägeranwalt Sebastian Kunz. Wenn nicht werde er sich an die Unternehmen wenden, die die Bürgenhaftung übernommen haben. Das seien die inzwischen insolvente Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic GmbH, und das Unternehmen des Bauherren Harald Huth.Sigrid Kneist

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