Brandenburg: Gekündigter BER-Manager lässt die Klage
Großmann zieht doch nicht vors Arbeitsgericht
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Potsdam/Cottbus - Der frühere Technikchef der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg, Jochen Großmann, geht nun doch nicht weiter gegen seine fristlose Kündigung im Sommer durch BER-Chef Hartmut Mehdorn vor. Die für diesen Mittwoch am Arbeitsgericht Cottbus angesetzte Güteverhandlung findet nicht statt. Der Termin wurde aufgehoben, Großmann habe seine Klage zurückgezogen, teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit. Großmann will offenbar weitere Schlagzeilen über seinen Bestechungsskandal am Hauptstadtflughafen vermeiden. Zudem wäre seine Klage gegen die Flughafengesellschaft vor dem Arbeitsgericht aussichtslos. Denn dass er sich strafbar gemacht hat, steht nun durch ein Urteil fest. Deshalb droht Großmann auch der Verlust seiner Honorarprofessur an der Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU). Es werde geprüft, ob das Urteil mit der Stellung eines Honorarprofessors an der BTU vereinbar ist, hieß es.
Wie berichtet, ist Großmann wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 200 000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Cottbus hat einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin erlassen, der bereits rechtskräftig ist. Der 56-Jährige hat die Verurteilung akzeptiert und vermeidet damit eine öffentliche Gerichtsverhandlung. Dem Urteil zufolge hatte Großmann versucht, von einer BER-Bieterfirma, die sich um einen Auftrag der Flughafengesellschaft bewarb, eine halbe Million Euro abzuzweigen. Die Firma erhielt tatsächlich auf Großmanns Vorschlag den Zuschlag für die überhöhte Summe, schaltete aber später den Flughafen ein. Als Leiter des von Hartmut Mehdorn gegründeten Sprint-Teams hatte er zudem zu viele Arbeitstage abgerechnet und zu Unrecht 49 000 Euro bekommen. axf
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