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Entscheidung in Leipzig: Gericht macht Weg frei für die A 100 - Wowereit begrüßt Urteil

Die Stadtautobahn A 100 kann vom Dreieck Neukölln bis zum Treptower Park verlängert werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute Morgen die Klagen gegen den Weiterbau zurückgewiesen - allerdings nur unter Auflagen.

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Berlin - Die Berliner Stadtautobahn 100 kann von Neukölln weiter bis nach Treptow im Osten der Stadt verlängert werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch vier Klagen gegen das umstrittene Vorhaben im Wesentlichen ab. Allerdings muss der Berliner Senat in Einzelfällen noch beim Lärmschutz nachbessern.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat dieses Urteil begrüßt. „Ich freue mich über dieses eindeutige Urteil, das Klarheit für die A 100 schafft“, sagte er am Mittwoch. Für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt sei es „gut“, dass die Richter die Haltung des Senats bestätigt hätten.

Einige Auflagen machte das Gericht den Autobahnplanern allerdings.

„Die Lärmschutzkonzeption des beklagten Landes ist nicht in vollem Umfang plausibel“, erklärte der Vorsitzende Richter des 9. Senats, Wolfgang Bier. Der Planfeststellungsbeschluss müsse daher ergänzt werden. Die Ziele des Autobahnbaus - etwa die Entlastung des Berliner Stadtverkehrs - seien dagegen nachvollziehbar. Der Bau des 3,2 Kilometer langen Teilstücks kostet Schätzungen zufolge zwischen 452 Millionen Euro und 475 Millionen Euro kosten - und wäre damit eine der teuersten Autobahnstrecken Deutschlands. Die Finanzierung muss der Bund übernehmen. Das Bundesverkehrsministerium hat mehrfach angekündigt, dass das Geld bei einer Bauerlaubnis durch das Gericht fließen wird. Mit den Arbeiten kann dann begonnen werden.

Während der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen hatten die Kläger einen Teilerfolg errungen. Nach Kritik des Gerichts lenkte die Senatsverwaltung ein und verzichtet nun auf den geplanten Abriss zweier Häuser. Eine sechs Meter hohe Lärmschutzwand und Schallschutzfenster sollen das Wohnen dort erträglich machen. Kläger-Anwalt Karsten Sommer erklärte nach der Urteilsverkündung: „Wir sind mit dem Erreichten durchaus zufrieden. Es bleiben zwei große Berliner Wohnhäuser mit immerhin 118 Wohneinheiten erhalten, ein Gewerbebetrieb ist vollständig gerettet. Es wird Nachbesserungen beim Lärmschutz geben.“ Die Berliner Grünen bedauerten das Urteil und bezeichneten den Weiterbau der Stadtautobahn als unsinnig. Wegen des heftigen Streits um die A100 waren im Oktober 2011 die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Grünen in Berlin geplatzt. Die SPD schloss eine Koalition mit der CDU und hielt an den Bauplänen fest.

Gegen den Bau der A100 haben unter anderem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, eine Wohnungsbaugesellschaft sowie Anwohner und Gewerbetreibende geklagt. Insgesamt zurückgewiesen wurde die Klage des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg. Berliner Bezirke seien nach der Verfassung des Landes nicht für die Planung zuständig, wie es Gemeinden in anderen Bundesländern sind, und deshalb nicht zur Klage befugt.

An den beiden Verhandlungstagen am 27. und 28. September hatte sich bereits angedeutet, dass die Richter den Bau vom Dreieck Neukölln zum Treptower Park wohl zulassen werden – wahrscheinlich aber nur unter Bedingungen. Vor Gericht hatte die planende Senatsverkehrsverwaltung bereits zugestanden, auf den ursprünglich vorgesehenen Abriss von zwei Wohnhäusern an der Beermannstraße 16 und 18 mit zusammen 118 Wohnungen in Treptow zu verzichten. Zudem sicherte der Senat zu, den lärmmindernden Asphalt regelmäßig zu erneuern. (mit dpa, dapd)

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