Brandenburg: Gericht untersagt Bau eines Teils des Usedom-Radwegs
Potsdam - Ein umstrittenes Teilstück des Radwegs Berlin-Usedom in der Uckermark darf vorerst nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab am Freitag dem Antrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
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Potsdam - Ein umstrittenes Teilstück des Radwegs Berlin-Usedom in der Uckermark darf vorerst nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Potsdam gab am Freitag dem Antrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dem Landkreis Uckermark sei damit vorläufig untersagt, den Bau des Radweges zwischen Steinhöfel und Stegelitz zu beginnen.
Es spreche einiges dafür, dass die geplanten Baumaßnahmen voraussichtlich wegen Verstoßes gegen das Europäische Vogelschutzrecht und andere EU-Naturschutzvorschriften unzulässig seien, begründete die Kammer. Die Richter führten 2005 geäußerte Bedenken des Landesumweltamtes an, wonach die geplante Maßnahme „zu erheblichen Störungen dort vorhandener streng geschützter Großvogelarten“ führe. Zudem seien die Beteiligungsrechte des NABU gemäß dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz verletzt worden.
Der NABU-Landesvorsitzende Tom Kirschey hatte die Klage damit begründet, dass der Weg durch ein Revier des bedrohten Schreiadlers führe. Zudem würden in der Nähe bis zu zehn Kranichpaare brüten. Noch im vergangenen Sommer hätten sich Landesumweltamt, Umweltministerium und Landkreis Uckermark auf eine Alternativtrasse über Friedrichsfelde geeinigt, der auch die Naturschutzverbände zugestimmt hatten. Nun aber habe der Landkreis eine „Kehrtwende“ gemacht.
Gegen den Beschluss ist nach Angaben des Gerichts Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig. (AZ 5 L 795/07) ddp
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