Brandenburg: Geringere Pension für Minister Kabinett hebt Altersgrenze an
Potsdam - In Brandenburg erhalten Minister künftig geringere Pensionen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam Eckpunkte für ein neues Ministergesetz.
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Potsdam - In Brandenburg erhalten Minister künftig geringere Pensionen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam Eckpunkte für ein neues Ministergesetz. Innenminister Dietmar Woidke (SPD) sprach von einem notwendigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Brandenburg werde sich mit den „maßvollen, aber spürbaren Kürzungen“ dem Niveau der meisten anderen Bundesländer anpassen.
Den Angaben zufolge soll das monatliche Ruhegehalt für ausgeschiedene Minister von derzeit 33,48 Prozent auf 30 Prozent des früheren Einkommens sinken. Deutlich weniger zahlen nur Niedersachsen und Schleswig-Holstein ihren ehemaligen Regierungsmitgliedern. Außerdem sollen ausscheidende Minister künftig nur noch für drei Monate – statt wie bislang für ein halbes Jahr – Übergangsgeld in voller Gehaltshöhe erhalten. Geplant ist auch, dass die Altersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt angehoben wird.
Derzeit haben Minister schon ab dem 60. Lebensjahr Anspruch auf Ruhegehalt. Künftig soll das Renteneintrittsalter von Beamten die Grundlage sein. Die rot-rote Regierung will die Altersgrenze für den Bezug von Beamtenpensionen von 65 auf 67 Jahre anheben. Das würde dann auch für die Minister gelten. Allerdings kann sich die Altersgrenze bei ihnen in Abhängigkeit von der Dauer ihrer Amtszeit um bis zu fünf Jahre verringern.
So hätten Minister nach zehnjähriger Amtszeit künftig mit Vollendung des 62. Lebensjahres Anspruch auf ein Ruhegehalt, bislang gilt hier die Altersgrenze von 55 Jahren. Woidke sagte, diese Regelung passe nicht mehr in die Zeit. Wenn Tarifbeschäftigte und Beamte länger arbeiten müssten, müsse auch die Altersgrenze für Minister angepasst werden.
Nach den Vorstellungen des Landeskabinetts sollen auch die Anrechnungsregelungen für das Zusammentreffen von Ansprüchen nach dem Ministergesetz mit anderen Einkommen verändert werden. So sollen andere Einkünfte künftig grundsätzlich voll auf das Übergangsgeld angerechnet werden. „Dies entspricht dem Charakter des Übergangsgeldes“, sagte Woidke. Wer ausreichend anderweitige Einkünfte erziele, benötige kein zusätzliches Übergangsgeld vom Land, stellte der Minister klar.
Woidke will den Entwurf für das neue Ministergesetz noch in diesem Jahr vorlegen. Die Regelungen zur Anhebung der Altersgrenze und zur Senkung des Ruhegehalts sollen nicht auf die aktuellen Minister angewendet werden. Für sie gelte bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2014 Vertrauensschutz, sagte Innenministeriumssprecher Ingo Decker. Ob zumindest die kürzere Zahlung von Übergangsgeld schon für die derzeitigen Minister festgelegt werden könne, werde noch juristisch geprüft. dapd
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