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ARCHIV - 27.03.2025, Baden-Württemberg, Cleebronn: Ein Europäischer Wolf (Canis lupus lupus) geht in einem Gehege im Wildparadies Tripsdrill. (

© dpa/Bernd Weißbrod

„Gesellschaftliche Akzeptanz stärken“ : Brandenburg nimmt den Wolf ins Jagdrecht auf

Das rot-lila Kabinett will mit einer Neuregelung auch den Herdenschutz für Nutztierhalter verbessern. Die Reaktionen sind gemischt.

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Brandenburgs Kabinett hat die Aufnahme des Wolfs ins Brandenburgische Jagdgesetz und in die Jagddurchführungsverordnung beschlossen. Das teilte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) am Dienstag in Potsdam mit. Damit habe Brandenburg eine Übergangslösung bis zur Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht geschaffen.

„Ziel der Gesetzesänderung ist es, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf zu stärken und die Grundlage für einen effektiveren Herdenschutz für Weidetierhalter zu schaffen, wo Herdenschutz durch Zäune und Hunde nicht möglich ist oder nicht ausreicht.“

Die jagdrechtlichen Neuregelungen sollen gemeinsam mit der Wolfsverordnung im ersten Quartal 2026 in Kraft gesetzt werden. Der Wolf werde damit zu einer dem Landesjagdrecht unterliegenden jagdbare Tierart mit einer ganzjährigen Schonzeit und Sonderregelungen für die Entnahme gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen.

Die Geschäftsführerin des Forum Natur, Sabine Buder, nannte auf Nachfrage die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht „konsequent und richtig“. „Endlich wird der bisher nur passive Herdenschutz durch aktive Herdenschutzmaßnahmen ergänzt“, sagte Buder. „Wölfe, die Herdenschutzzäune überwinden, können nun ohne juristische Blockaden durch Wolfsenthusiasten entnommen werden.“ Darauf habe der ländliche Raum lange gewartet.

Der Vorsitzende des Schafzuchtverbands Berlin-Brandenburg, Jonas Scholz, betonte dagegen, dass es seinem Verband um Herdenschutz gehe. In der vergangenen Woche habe man von Ministerin Mittelstädt die Zusage bekommen, dass es keine Förderlücke geben werde und die noch ausstehenden Anträge zügig bearbeitet würden, sodass man eine langfristige Perspektive für den Herdenschutz habe.

„Solange noch ein einziger Wolf in Brandenburg lebt, muss ich meine Herde schützen“, sagte Scholz. „Die Jagd auf Wölfe ist aber kein Herdenschutz, auch wenn manche Menschen das so sehen.“ In der Schweiz, in der eine Quotenjagd gelte, habe diese zu mehr Problemen als zu einer Lösung der Probleme geführt.

„Gezielte Entnahme einzelner problemverursachender Tiere“

Die Naturschutzorganisation BUND Brandenburg wies Pläne einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht unterdessen deutlich zurück. Ein dem BUND vorliegender Referentenentwurf zur Änderung der Gesetze auf Bundesebene sei aus Sicht des Verbands nicht unionsrechtskonform und verlagere wesentliche Fragen in die Länder – zu Lasten von Vollzug und Rechtssicherheit. Statt einer pauschalen Jagdzeit brauche es aus Sicht des BUND konsequenten Herdenschutz, klare Verfahren und, wo erforderlich, die gezielte Entnahme einzelner problemverursachender Tiere.

„Wirksames Wolfsmanagement entsteht nicht durch eine allgemeine Jagdzeit, sondern durch belastbares Monitoring, wirksamen Herdenschutz und eine rechtlich saubere, selektive Entnahme dort, wo sie tatsächlich geboten ist“, sagte der Co-Vorsitzender des BUND Brandenburg, der frühere Landtagsabgeordnete Carsten Preuß.

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