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Brandenburg: "Gnadenlose" Gemeindereform

Gemeindetags-Präsident Karsten Kuhl (CDU) hat der Landesregierung bei der Gemeindereform "Nötigung" und "Rechtsmissbrauch" vorgeworfen. Die nach der Wende errungene Eigenständigkeit der Kommunen lasse Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) "mit gnadenloser Kaltblütigkeit" niederknüppeln, sagte Kuhl gestern.

Gemeindetags-Präsident Karsten Kuhl (CDU) hat der Landesregierung bei der Gemeindereform "Nötigung" und "Rechtsmissbrauch" vorgeworfen. Die nach der Wende errungene Eigenständigkeit der Kommunen lasse Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) "mit gnadenloser Kaltblütigkeit" niederknüppeln, sagte Kuhl gestern.

Im brandenburgischen Gemeindetag haben sich rund 150 Dörfer zusammengeschlossen, die den angestrebten Zusammenschluss von Minigemeinden zu größeren Einheiten ablehnen. Erst am Vortag hatte Schönbohm die "hohe Dynamik" der Reform hervorgehoben, bei der die Zahl der Gemeinden durch freiwillige Fusionen bereits von 1479 auf jetzt 1069 reduziert wurde. Diese freiwillige Phase endet am 31. März, dann drohen Zwangsfusionen. "Im Strafrecht heißt so etwas Nötigung", sagte Professor Götz Meder, Kommunalexperte an der Fachhochschule Wildau. Dies sei "politisch unanständig", weil Innenminister Schönbohm damit ganz bewusst an die besonders verbreitete Obrigkeitsgläubigkeit im Land anknüpfe. Meder verwies darauf, dass Brandenburg nach der Wende mit dem Ämtermodell kommunale Strukturen wie im vergleichbaren Flächenland Schleswig-Holstein eingeführt habe. "Dort lebt man sehr gut damit. Weder von SPD, noch von der CDU gibt es einen Ansatz, das zu verändern." Auch sei belegt, dass die Wahlbeteiligung mit der Größe der Gemeinden sinkt. Meder und Kuhl kritisierten, dass Brandenburg bereits im Vorfeld die kommunale Selbstverwaltung aushöhle, indem kleinen Gemeinden die Kompetenz für die Bauleitplanung entzogen werde. Nach Angaben Kuhls haben dagegen bereits 25 Gemeinden Verfassungsklage eingereicht.

Dagegen wiederholte CDU-Innenexperte Sven Petke, der Plan, die Gemeindereform vor der Kommunalwahl 2003 abzuschließen, bleibe bestehen. Noch 2002 würden die Neugliederungsgesetze für jene Gemeinden vorbereitet, die die Freiwilligkeitsphase nicht nutzen.

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