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Brandenburg: Grüne holen Rat bei Hasso Lieber Jurist hilft im Streit um Schulzes Fraktionsbeitritt

Potsdam - Im Streit um die Mitgliedschaft des Landtagsabgeordneten Christoph Schulze (SPD) in der Grünen-Fraktion läuft es schlimmstenfalls auf eine Auseinandersetzung vor dem Landesverfassungsgericht hinaus – für Schulze nach seinen Austritt aus der SPD-Fraktion im Streit um die Flughafenpolitik aber zumindest auf einen Abschied von der SPD.Landtagspräsident Gunther Fritsch hatte Schulzes Beitritt zur Grünen-Fraktion mit dem Hinweis auf das Fraktionsgesetz für unwirksam erklärt.

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Potsdam - Im Streit um die Mitgliedschaft des Landtagsabgeordneten Christoph Schulze (SPD) in der Grünen-Fraktion läuft es schlimmstenfalls auf eine Auseinandersetzung vor dem Landesverfassungsgericht hinaus – für Schulze nach seinen Austritt aus der SPD-Fraktion im Streit um die Flughafenpolitik aber zumindest auf einen Abschied von der SPD.

Landtagspräsident Gunther Fritsch hatte Schulzes Beitritt zur Grünen-Fraktion mit dem Hinweis auf das Fraktionsgesetz für unwirksam erklärt. Demnach müssten Mitglieder einer Fraktion auch derselben Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung angehören oder von diesen als Kandidat aufgestellt worden sein. Fritsch hatte deshalb von den Grünen eine verbindliche Erklärung zu Schulzes Parteimitgliedschaft verlangt.

Wie die Grünen damit umgehen werden, will die Fraktion am Dienstag klären. Grundlage soll ein Gutachten sein, das die Grünen bei Hasso Lieber in Auftrag gegeben haben. Lieber ist mit Brandenburgs Verfassungsrecht bestens vertraut. In den 1990er-Jahren kam der Jurist als Aufbauhelfer nach Brandenburg, ab 1992 war er im Innenministerium Leiter der Ministerbüros, Referats- und Abteilungsleiter für Verfassungsrecht, von 1998 bis Oktober 1999 Leiter der Verfassungsschutzabteilung. Nach einem Intermezzo als Rechtsanwalt war er von 1997 bis 2011 Justizstaatssekretär in Berlin.

Von Lieber stammt auch ein Grundsatzwerk zur brandenburgischen Landesverfassung, ein 738 Seiten starker Kommentar. Darin geht es auch um die zwischen Grünen-Fraktion und Landtagspräsident strittigen Passus im Fraktionsgesetz. Überdies gibt es ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1994. Demnach ist das Fraktionsgesetz in dieser Frage verfassungsgemäß. Die Anbindung der Fraktionsmitglieder an dieselbe Partei schränkt die Vertretungsfunktion und Mandatsfreiheit der Abgeordneten demanch nicht verfassungswidrig ein, urteilten die obersten Landesrichter damals. Vielmehr gilt das sogenannte Homogenitätsgebot, Fraktionsmitglieder müssen durch eine gleichgerichtete politische Grundhaltung verbunden sein. Die Bildung von Fraktionen jenseits gleicher Parteizugehörigkeit ist aber nicht komplett ausgeschlossen. Eine Öffnungsklausel sieht eine vom Homogänitätsgebot abweichende Fraktionsbildung vor, die aber der Zustimmung des Landtags bedarf. Obendrein, so das Urteil, können betroffene Abgeordnete bei einer Ablehnung durch den Landtag direkt vor das Verfassungsgericht ziehen.

Aufschlussreich ist dazu Liebers Kommentar: Der Landtag müsse die Bildung abweichend von gleicher Parteizugehörigkeit genehmigen, „wenn ansonsten Einzelbewerber oder Dissidenten, die sowohl aus der Fraktion als auch aus der Partei ausgetreten sind bzw. ausgeschlossen wurden, von der Zusammenarbeit in einer Fraktion völlig ausgeschlossen würden“.

Es ist also für Schulzes Eintritt in die Grünen-Fraktion zwingend notwendig, dass er nicht SPD-Mitglied ist. Gibt er sein Parteibuch nicht ab, droht ihm nach den Äußerungen von SPD-Generalsekretär Gregor Ness ohnehin der Ausschluss. Mitglied der Grünen müsste er Liebers Kommentar zufolge nicht werden. Und ob dann das Landtagsplenum oder Landtagspräsident Fritsch zustimmen muss, ist fraglich. Denn es handelt sich nicht um die Bildung einer neuen Fraktion, sondern nur um einen Beitritt. Erst am Ende, wenn nichts mehr hilft, geht es um die Frage, ob Schulze oder die Grünen- Fraktion mit einer Organklage vor das Verfassungsgericht ziehen. Alexander Fröhlich

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