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Brandenburg: Guben: Grüne für Reform des Wahlrechts Anpassung ans Beamtenrecht gefordert

Potsdam - Die Grünen im Landtag Brandenburg haben höhere Anforderungen für Bürgermeister- und Landratskandidaten gefordert. Fälle wie die Wiederwahl des wegen Korruptionsdelikten vorbestraften und deshalb des Amtes enthobenen Gubener Ex-Bürgermeisters Klaus-Dieter Hübner (FDP) sollten ausgeschlossen werden, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ursula Nonnemacher, am Dienstag.

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Potsdam - Die Grünen im Landtag Brandenburg haben höhere Anforderungen für Bürgermeister- und Landratskandidaten gefordert. Fälle wie die Wiederwahl des wegen Korruptionsdelikten vorbestraften und deshalb des Amtes enthobenen Gubener Ex-Bürgermeisters Klaus-Dieter Hübner (FDP) sollten ausgeschlossen werden, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ursula Nonnemacher, am Dienstag. Dazu solle das Kommunalwahlgesetz ergänzt werden:  „Wer zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird und deshalb nicht Beamter sein kann, sollte nicht mehr wählbar im Sinne des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes sein“, sagte Nonnemacher. Vorbild sind entsprechende Regelungen in Sachsen und Baden-Württemberg.

Das Landgericht Cottbus hatte Hübner 2015 wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein Amtsausübungsverbot hatte das Gericht nicht ausgesprochen, weil der heute 64-Jährige nach damaligem Recht ohnehin die Altersgrenze erreicht hatte. Erst danach hob der Landtag diese Grenze auf – damit war der Weg für Hübner frei. 2016 wurde das Urteil rechtskräftig, eine Neuwahl wurde nötig und Hübner trat an. Am 17. Juli 2016 hatte Hübner die Bürgermeister-Stichwahl in Guben klar gewonnen. Darauf suspendierte die Stadtverordnetenversammlung den 64-Jährigen. Zudem führt das Landratsamt in Spree-Neiße ein Disziplinarverfahren gegen ihn. Denn nach dem Beamtenrecht kann er nicht mehr Wahlbeamter sein und damit auch nicht mehr hauptamtlicher Bürgermeister. Es gibt auch mehrere Wahleinsprüche, darüber werden Gubens Stadtverordnete voraussichtlich im November entscheiden. Dabei geht es etwa um die Fragen, ob der Wahlausschuss Hübner überhaupt hätte zur Wahl zulassen dürfen, obwohl die Amtsübernahme durch die Verurteilung nach dem Beamtenrecht nicht möglich ist. axf

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