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Dienstwagenaffäre um Brandenburgs Justizminister: Gutachten: Markovs Transporter-Tour war rechtswidrig
Die Unschuldsbeteuerung von Brandenburgs Justizminister Markov in seiner Dienstwagenaffäre sind nicht haltbar. Jetzt stellt die Kanzlei einer früheren Landesverfassungsrichterin fest: Markov hätte sich nie im Landesfuhrpark bedienen dürfen. Er verstieß gegen geltendes Recht.
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Showdown im Landtag Brandenburg: Vor der Sondersitzung des Finanzausschusses zur Dienstwagenaffäre von Justizminister Helmuth Markov (Linke) erhöht die Opposition den Druck. Die CDU-Landtagsfraktion ließ von der renommierten Berliner Anwaltskanzlei der früheren Brandenburger Landesverfassungsrichterin (1993-2009) Beate Harms-Ziegler den Fall prüfen.
Das Ergebnis ist eindeutig und bestätigt die PNN-Recherchen zu der Affäre: Demnach hätte Markov im Juni 2010 als Finanzminister nie einen Transporter aus dem Landesfuhrpark – zusätzlich zu einer Dienst-Limousine - zur Verfügung gestellt werden dürfen. Im Umkehrschluss: Die private 502-Kilometer-Tour, um sein Oldtimer-Motorrad übers Wochenende in eine Leipziger Werkstatt zu fahren, war rechtswidrig. Die Kosten für die Tour nach Sachsen in Höhe von 435,50 trug das damals von Markov geführte Finanzministerium.
Markovs Erklärung könnten ihm zum Verhängnis werden
Markov, der die rein private Nutzung des VW Crafter aus dem Fuhrpark der Landesverwaltung bereits eingestand, hatte dennoch erklärt, er sei von seiner Unschuld überzeugt. „Der Vorwurf, ich hätte gegen geltende Vorschriften verstoßen, trifft nicht zu.“ Vielmehr erlaube die Dienstkraftfahrzeugrichtlinie Mitglieder der Landesregierung die private Nutzung von Dienstwagen. „Alle Vorgaben wurden akkurat eingehalten.“ Auch das Finanzministerium erklärte, dass Minister neben den persönlichen Dienstwagen auch andere Dienstwagen privat fahren dürften.
Das könnte Markov nun zum Verhängnis werden. Seine Erklärung, wie auch die Verteidigungslinie des von Linke-Landeschef und Vize-Regierungschef Christian Görke geführten Finanzministeriums sind nicht haltbar. Das Problem daran: Markov, der sich uneinsichtig zeigt und als stur gilt, hatte in internen Runden der Linken in Partei und Landtagsfraktion bereits angekündigt: Sollte er gegen geltendes Recht verstoßen haben, werde er zurücktreten.
Gutachten stellt Verstoß gegen geltendes Recht fest
Und genau diesen Verstoß gegen geltendes Recht stellt das Gutachten aus der Kanzlei der früheren Landesverfassungsrichterin ganz klar fest. Darin heißt es. „Einziger gesetzlich ausdrücklich geregelter Fall der erlaubten privaten Nutzung“ sei Paragraph 8, Absatz 3 der Dienstkraftfahrzeugrichtlinie. Darin heißt es: „Mitglieder der Landesregierung ... dürfen die ihnen zur ständigen Nutzung zugewiesenen Dienstkraftfahrzeuge für Privatfahrten innerhalb der Bundesrepublik unentgeltlich in Anspruch nehmen."
Im Gutachten heißt es dazu weiter: „Eine Gesetzeslücke oder lnterpretationsspielräume sind zur Rechtslage in 2010 nicht erkennbar. Die Systematik des Gesetzes und andere Regelungen zeigen, dass der Richtliniengeber zulässige Privatfahrten auf diesen Fall beschränken wollte.“ Für nicht personengebundene zusätzlichen Wagen aus dem Landesfuhrpark sei für Minister keine zusätzliche private Nutzung vorgesehen. Zitat aus dem Gutachten: „Da es dem Normgeber ersichtlich darum ging, Privatfahrten detailliert zu regeln, kann nicht angenommen werden, dass bei nicht personen- gebundenen Dienstkraftfahrzeugen Auslegungsspielraum hierfür besteht.“
Der Ärger über Markov in der eigenen Partei ist groß
Zudem sei es Zweck der Richtlinie, „Amtsperson zu transportieren“. Es sei „ersichtlich kein Zweck“ der Richtlinie, „Transporte zu privaten Zwecken zu ermöglichen“. Da den Ministern nur personenbezogenen Dienstwagens ,,zur alleinigen und uneingeschränk- ten Nutzung" auf Dauer zugewiesen werden. „Diesem,,Bestimmtheitsgrundsatz liefe es zuwider, wenn Ministern „kurzfristig und kurzzeitig“ weitere Wagen zugewiesen werden.
Für Markov wird es also eng. Ohnehin ist in seiner Partei und in der Landtagsfraktion der Ärger über Markov groß – vor allem, weil er die Affäre hätte längst abräumen können nach dem Motto: Fehler eingestehen, sich entschuldigen, die Transporter-Kosten bezahlen. Doch dafür ist es nun offenbar zu spät. Stattdessen bliebben Markov und das Finanzministerium über Tage bei ihrer Linie – und machten es nur noch schlimmer.
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