Linken-Kritik an Gauck: Gysi: Müller hat sich falsch ausgedrückt
Ein Linke-Abgeordneter aus Brandenburg nennt Bundespräsident Gauck einen „Kriegshetzer“. Im Bundestag sorgt das für Aufregung. SPD-Fraktionschef Oppermann antwortet mit einem Nazi-Vergleich. Gauck selbst reagiert gelassen.
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Potsdam/Berlin - Die Äußerungen des Potsdamer Landtagsabgeordneten Norbert Müller (Linke) über Bundespräsident Joachim Gauck und dessen Plädoyer für ein stärkeres, im Zweifel militärisches Engagement Deutschlands hat bei der Generaldebatte im Bundestag einen heftigen Schlagabtausch zwischen SPD und Linke ausgelöst. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann bezeichnete Müllers Äußerungen, der Gauck einen „widerlichen Kriegstreiber“ genannt hatte, als „widerliche Schmähkritik“ und „unglaubliche Entgleisung“. Die SPD reagiere sensibel auf solche Angriffe gegen Staatsoberhäupter, „denn das war die Strategie der Nazis in der Weimarer Republik gegen Reichspräsident Ebert“, was wiederum bei der Linken Protest auslöste.
Müller (Linke) hatte auf seiner Facebook-Seite einen Beitrag über den Protest ostdeutscher Pfarrer gegen das Plädoyer von Bundespräsident Joachim Gauck für mehr Auslandseinsätze der Bundeswehr verlinkt. Darüber schrieb Müller den Kommentar: „Mancher bleibt sich treu. Andere werden Bundespräsident und widerliche Kriegshetzer.“
Redner von Union und SPD forderten Linke-Fraktionschef Gregor Gysi auf, sich klar von Müller zu distanzieren. Sie machten ihn für Müllers Ausfall persönlich verantwortlich. Gysi sagte im Bundestag, Müller habe sich „falsch ausgedrückt“. „Es kann schon sein, dass der eine oder andere bei uns mal über das Ziel hinausschießt.“ Für die Linke wie andere Parteien gelte: „Keine Partei kann für jede Äußerung eines einzelnen Mitglieds die Verantwortung übernehmen.“ Und: „Ich werde niemals den Bundespräsidenten beleidigen. Aber rügen darf ich schon, dass er auch verteidigungspolitisch sät, was wir zivilrechtlich unbedingt lösen müssen in diesen Menschheitsfragen.“
Bundespräsident Joachim Gauck will Müllers Äußerungen nicht strafrechtlich verfolgen lassen. Man werde keine Strafverfolgungsermächtigung erteilen, sagte eine Sprecherin Gaucks. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens gegen Müller geprüft. Bei Verunglimpfung des Bundespräsidenten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, dazu ist eine Ermächtigung des Staatsoberhauptes nötig. axf, dpa
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