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Die umstrittenen Haasenburg-Jugendheime in Brandenburg dürfen noch nicht geschlossen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Cottbus in einer Zwischenentscheidung im Eilverfahren.

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Urteil vom Verwaltungsgericht: Haasenburg-Heime dürfen noch nicht geschlossen werden - Kinder aber weg

Nach Misshandlungsvorwürfen sind alle Kinder aus den Heimen verlegt worden. Die Haasenburg hat damit ihren Betrieb eingestellt. Juristisch wäre dies noch nicht nötig gewesen.

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Cottbus - Die umstrittenen Haasenburg-Jugendheime in Brandenburg dürfen noch nicht geschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus in einer Zwischenentscheidung im Eilverfahren entschieden. Das Gericht begründete seinen Schritt am Freitag damit, dass es bislang nicht ausreichend Zeit hatte, den Fall zu prüfen. Inzwischen sind aber Fakten geschaffen: Die Einrichtungen haben den Betrieb eingestellt. Am Donnerstagabend haben die letzten drei Kinder das Heim in Neuendorf am See (Dahme-Spreewald) verlassen, hieß es übereinstimmend von Betreiber und Jugendministerium.

Im Namen von Jugendministerin Martina Münch (SPD) hatte das Landesjugendamt die Schließung der Heime angeordnet und dem Heimbetreiber dafür eine Frist bis Freitag gesetzt. Hintergrund sind Misshandlungsvorwürfe. Eine Expertenkommission hatte zudem gravierende Mängel in den Heimen festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt wegen Misshandlungsvorwürfen in etwa 70 Fällen gegen Erzieher und Betreiber.

Die Haasenburg GmbH weist die Vorwürfe zurück und wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht gegen den Entzug der Betriebsgenehmigung. Eine Stellungnahme des Landesjugendamtes dazu ist laut Cottbuser Gericht erst am Donnerstagabend eingetroffen. Dazu gehörten auch 24 Bände mit Verwaltungsvorgängen, die die Einrichtungen betreffen, hieß es. Außerdem habe die Behörde neue Punkte vorgetragen. Der Heimbetreiber, die Haasenburg GmbH, müsse Gelegenheit haben, dazu Stellung zu beziehen, sagte ein Gerichtssprecher.

All zu lange sollen sich die Richter aber offensichtlich keine Zeit mit ihrer Entscheidung lassen: Nach ihrem Beschluss ist eine Vollstreckung der Behördenentscheidung nur bis zum 10. Januar 2014 unmöglich.

„Für uns ist entscheidend, dass die Haasenburg leer ist“, sagte Ministeriumssprecher Stephan Breiding. „Dies ist gelungen, ohne dass der Bescheid vollstreckt werden musste.“ In den teils geschlossenen Heimen in Jessern (Dahme-Spreewald), Müncheberg (Märkisch-Oderland) und Neuendorf am See hatten Jugendämter aus ganz Deutschland schwer erziehbare Kinder untergebracht. Seit Wochen haben die Behörden alternative Unterkünfte gesucht.

Haasenburg-Geschäftsführer Jörg Klingohr griff Ministerin Münch und ihre Behörden scharf an. „Wir sind seit über einem Monat ausgeblutet worden“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Rund 300 Mitarbeiter hätten ihre Stelle verloren.
 
Rückendeckung bekam Ministerin Münch von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD): „Das Vertrauen der Landesregierung in den Betreiber ist nicht mehr gegeben“, sagte er am Freitag vor Journalisten. Woidke zeigte sich optimistisch, was den Ausgang des Verfahrens angeht. Bislang habe das Gericht in Cottbus lediglich gesagt, dass es Zeit für eine Bewertung des Schließungsbescheids benötige, betonte er.
  

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