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Antrag abgelehnt: Haasenburg scheitert mit Klage
Die wegen Misshandlungsvorwürfen konfrontierte Haasenburg GmbH hat im Streit mit dem brandenburgischen Bildungsministerium um die Schließung ihrer drei Heime eine Niederlage erlitten.
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Potsdam - Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte am Dienstag einen Antrag der Haasenburg auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gegen den vom Ministerium verfügten Entzug der Betriebserlaubnis ab. Das sagte Gerichtssprecher Gregor Nocon den PNN. Mit dem Antrag wollte das Unternehmen die sofortige Vollziehbarkeit der Schließung der drei Heime in Brandenburg stoppen. Parallel hat die Haasenburg Widerspruch gegen den Entzug der Betriebserlaubnis beim Ministerium eingelegt. Bei Ablehnung kann die Haasenburg dann in einem Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Auch die Finanzbehörden prüfen jetzt das Geschäftsgebahren und die Bilanzen der – wegen unverhältnismäßiger körperlicher Zwangsmaßnahmen gegen Jugendliche von den Behörden geschlossenen – Haasenburg GmbH auf mögliche Steuervergehen. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte ihre Ermittlungen zu Misshandlungsvorwürfen auf mögliche Wirtschaftsdelikte ausgeweitet, um Anhaltspunkte für wirtschaftliche Unregelmäßigkeiten bei dem Unternehmen zu prüfen. Das Verfahren wurden wegen der strikten Trennung bei Steuersachen an die Finanzbehörden abgegeben. Sollte sich bei den Steuerfahndern der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten erhärten, käme wieder die Staatsanwaltschaft ins Spiel.
Die von Bildungsministerin Martina Münch (SPD) einberufene Untersuchungskommission hatte Hinweise gefunden, dass zu wenig Personal für die Jugendlichen in den drei Heimen der Haasenburg in Brandenburg eingesetzt wurden, die Firma aber von Jugendämtern in der Bundesrepublik Tagessätze von 300 bis 500 Euro kassierte. Die Kommission fand deutliche Hinweise, dass Leistungen nicht erbracht worden sein sollen.
Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt in mehr als 70 Fällen wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Erzieher und Betreiber der Heime. Im Zuge des Verfahrens sind neue Details bekannt geworden, die die Position des Bildungsministeriums bei der Klage des Heimbetreibers vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen den Entzug der Betriebserlaubnis stärken. Wie Petra Hertwig von der Staatsanwaltschaft Cottbus den PNN am Freitag sagte, ist in einem Haasenburg-Heim trotz des Verbots von Fixierliegen im Herbst 2009 durch das Landesjugendamt in mindestens einem Fall ein Jugendlicher auch danach noch gefesselt worden. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Betriebserlaubnis. „Damit haben wir zum ersten Mal etwas Belastbares, das über die Aussagen von Betroffenen hinausgeht“, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums. Bislang hatten Vertreter der Haasenburg behauptet, die Fixierliegen seien Ende 2009 abgeschafft worden.
Die neuen Ermittlungsergebnisse stehen in Zusammenhang mit der Strafanzeige eines früheren Insassen. Nach PNN-Informationen werden die Aussagen des Ex-Insassen durch an der Fixierliege sichergestellte DNA-Spuren gestützt. Wann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu den Misshandlungsvorwürfen in mehr als 70 Fällen abschließen kann, ist noch unkar. „Jeder Einzelfall muss genau geprüft werden. Es kommen noch immer laufend neue Anzeigen herein“, sagte Hertwig.
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