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Brandenburg: Haftstrafe für Ex-Kripo-Chef

Wegen Vergewaltigung der Ehefrau zu dreieinhalb Jahren verurteilt

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Wegen Vergewaltigung der Ehefrau zu dreieinhalb Jahren verurteilt Cottbus - Der ehemalige Chef der Spremberger Kriminalpolizei ist am Donnerstag wegen Vergewaltigung der eigenen Frau zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Cottbus befanden den 42-Jährigen schuldig, im Zeitraum von eineinhalb Jahren bis Frühjahr 2002 seine Ehefrau zwei Mal vergewaltigt und zwölf Mal geschlagen zu haben. Sie ordneten zudem an, dass der Mann in Untersuchungshaft bleibt. Er hatte die Tatvorwürfe beharrlich geleugnet und reagierte sichtlich betroffen. Seine schwarz gekleidete Ehefrau, die in dem dreimonatigen Prozess detaillierte Aussagen gemacht hatte, äußerte sich dagegen erleichtert über das Urteil. Es lautete auf vorsätzliche Körperverletzung und Vergewaltigung. Mit dem Schuldspruch blieb die Strafkammer deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die fünf Jahre und neun Monate gefordert hatten. Dennoch zeigte sich der Staatsanwalt mit dem Urteil zufrieden. Dagegen lehnte der Verteidiger, der auf Freispruch plädiert hatte, jeglichen Kommentar ab. Er hat nun eine Woche Zeit, in Revision zu gehen. Falls das Urteil rechtskräftig wird, verliert der im April vom Dienst suspendierte Angeklagte seine Arbeit als Polizist. Dies gilt ab einer Haftstrafe von einem Jahr. In der mündlichen Urteilsbegründung widersprach der Vorsitzende Richter Stephan Fiedler der Darstellung der Verteidigung, die Ehefrau des Angeklagten habe sich die Vorwürfe nur ausgedacht und die Tatsachen verdreht. Vielmehr sei die Frau bei den Schlägen und Tritten ihres Mannes in dem Wohnhaus in Spremberg (Spree-Neiße) teils erheblich verletzt worden. So stürzte sie einmal nach Schlägen ins Gesicht die Treppe hinunter und brach sich eine Hand. „Wir haben die Atteste und Befunde der Ärzte gesehen, die ja nicht auf geschminkte blaue Flecken hereingefallen sind“, betonte Fiedler. „Die Indizien lassen keinen Zweifel, dass wir von ihr keine Lügengeschichte gehört haben.“ Der Angeklagte sei mit seinem Leben und seinem Alkoholproblem bis zur Entziehungskur nicht zurecht gekommen. Die Frau hatte den Mann zwei Jahre nach dem Freitod seiner ersten Ehefrau im Februar 2001 geheiratet. Als sie sich aus Verzweiflung wegen der Misshandlungen wenige Monate später mit Tabletten umbringen wollte und die Pulsadern aufschnitt, holte ihr Mann zwar medizinische Hilfe, fuhr dann aber zur Arbeit. Die Staatsanwaltschaft will zudem gegen ehemalige Kollegen des Beschuldigten ermitteln, weil diese Hinweisen seiner Frau auf Gewalttätigkeiten gegen sie nicht nachgegangen seien und vor Gericht falsche Aussagen zu seinen Gunsten leisteten. dpa

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