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Schwibbögen leuchten auch in den Fenstern der Gefängnisse.

© Jan Woitas/dpa

Brandenburg: Harte Festtage

Turniere, Festschmaus und Backkurs sollen gegen Weihnachtsfrust in Haft helfen

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Potsdam - In den Gefängnissen des Landes steht die schwierigste Zeit des Jahres an: Weihnachten. „Vor allem in der Untersuchungshaft ist die Stimmung meist besonders bedrückt, weil die Betroffenen in der Regel für sie überraschend verhaftet wurden“, schilderte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel.

So wird der Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke von Brandenburg/Havel Heiligabend wohl hinter Gitter verbringen, nachdem er vergangenen Dienstag wegen Korruptionsverdachts in Haft kam. Mit besonderen Angeboten sollen die Insassen abgelenkt werden: Neben Gottesdiensten gibt es Sportwettkämpfe oder Skat- und Schachturniere. Auch Weihnachtsbaum und Festschmaus mit Wild oder Braten fehlen nicht. Heiligabend gibt es gemäß der Tradition auch in den fünf Gefängnissen des Landes Kartoffelsalat und Würstchen. Später stehen dann Gerichte wie Entenkeule, Wildgulasch oder Kaninchenkeule auf den Speiseplänen. In Cottbus-Dissenchen fällt das Mahl weniger deftig aus: Der Koch plant am zweiten Weihnachtstag Wildlachs auf Blattspinat mit Kräutersoße und Salzkartoffeln. Auch an Vegetarier oder Kost für muslimische Inhaftierte sei gedacht, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums.

Viele Gefangene dürfen auch gemeinsam kochen oder backen. Rund um Weihnachten gab es zudem Weihnachtsfeiern in den Arbeitsbetrieben oder aber auf Initiative der Gefängnis-Seelsorger. Häufig können diese auch Geschenke mitbringen, die Gemeindemitglieder gepackt haben für die Häftlinge.

In diesem Jahr werden insgesamt wieder mehr Strafgefangene von der Amnestie profitieren als im Vorjahr (rund 50). 82 Straftätern bleibt in diesem Jahr Weihnachten hinter Gitter erspart: Sie profitierten von der Weihnachtsamnestie in Brandenburg und wurden vorzeitig entlassen. 2011 kamen über 90 Häftlinge in den Genuss dieser Regelung, 2010 waren es rund 110. Die Amnestie gilt in diesem Jahr für Strafgefangene, die zwischen dem 8. November und dem 10. Januar regulär entlassen worden wären, erklärte eine Sprecherin. Ohne gute Führung während der Haft kommt eine vorzeitige Entlassung nicht in Betracht, betonte die Justizsprecherin. Außerdem müssten Unterkunft und Lebensunterhalt des Betroffenen gesichert sein. Bestimmte Straftäter sind von dem Gnadenakt grundsätzlich ausgeschlossen. Indiskutabel ist er beispielsweise für Sexualstraftäter. Die Entscheidung über die vorzeitige Entlassung haben überwiegend die Staatsanwaltschaften in Brandenburg getroffen. Ex-Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) selbst hatte noch zwölf Gefangenen das Geschenk gemacht.

Derzeit sitzen laut Justizministerium rund 1380 Menschen in den brandenburgischen Gefängnissen ein, davon sind knapp 100 Frauen. Mit etwa 430 Häftlingen ist die Belegung in Cottbus am höchsten. Marion van der Kraats

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