Brandenburg: Hartz IV: Wer widerspricht, kann lange warten
Potsdam - Die Bearbeitungszeit der Widerspruchsverfahren bei „Hartz IV“-Bescheiden dauern laut Arbeitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) zu lange. Ein Antragsteller in Brandenburg müsse im Durchschnitt 9,4 Monate auf eine Antwort warten, wenn er gegen einen Bescheid Widerspruch einlege, sagte sie gestern im Potsdamer Landtag.
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Potsdam - Die Bearbeitungszeit der Widerspruchsverfahren bei „Hartz IV“-Bescheiden dauern laut Arbeitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) zu lange. Ein Antragsteller in Brandenburg müsse im Durchschnitt 9,4 Monate auf eine Antwort warten, wenn er gegen einen Bescheid Widerspruch einlege, sagte sie gestern im Potsdamer Landtag. Im Landkreis Barnim vergingen durchschnittlich sogar 17 Monate, bis die Betroffenen die abschließende Bearbeitung ihres Widerspruches in den Händen hielten. Im Kreis Elbe-Elster seien es 16 Monate und in Cottbus 14 Monate. In den Kreisen Prignitz und Havelland dagegen würden die Widersprüche in durchschnittlich drei Monaten bearbeitet, sagte die Ministerin. In Kreisen, die mit entsprechendem Personaleinsatz auf die Klageflut reagierten, könne die Verlängerung der Fristen gestoppt werden. Dringende Fälle würden von den Ämtern vorrangig bearbeitet, versicherte die Ministerin. Mittelfristig sei eine Verkürzung der Fristen nur zu erreichen, wenn die Zahl der erledigten Fälle die der Neueingänge übersteige. ddp
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