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Brandenburg: Hausverbot – NPD-Chef klagt weiter Voigt zieht im Streit mit Saarower Hotel vor BGH

Hamburg/Berlin - Wegen des Hausverbots in einem Hotel in Bad Saarow (Oder-Spree) zieht NPD-Bundeschef Udo Voigt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dort steht am kommenden Freitag (21.

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Hamburg/Berlin - Wegen des Hausverbots in einem Hotel in Bad Saarow (Oder-Spree) zieht NPD-Bundeschef Udo Voigt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dort steht am kommenden Freitag (21. Oktober) die Revisionsverhandlung gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg an. Voigt hatte Ende 2009 vier Tage im Hotel Esplanade verbringen wollen. Das Hotel erteilte ihm wegen seiner politischen Überzeugung aber Hausverbot. Das OLG wies Voigts Klage ab. Es sei davon auszugehen, dass sich andere Gäste durch dessen Anwesenheit provoziert fühlen, hieß es zur Begründung. Nach Angaben des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ argumentiert Voigts Anwalt, dass sich Hotelgäste auch an der Anwesenheit von „Schwarzafrikanern, Muslimen, Schwerbehinderten“ stören könnten. In einer „freiheitlichen Demokratie“ werde von „unseren Bürgern“ Toleranz verlangt, „die der Eine oder Andere als Zumutung beurteilen mag“. Der Anwalt des Hotels hält laut „Spiegel“ dagegen, Voigt verlange von anderen „eine Toleranz, die weder er noch die NPD, deren Vorsitzender er ist, gegenüber anderen aufbringt“.dapd

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