Brandenburg: Heilsame Lektion
Thorsten Metzner über aktuelle Schadenersatzansprüche Muss der Staat für Fehlentscheidungen seiner Beamten haften? Die Frage stellt sich in Brandenburg jetzt mit bisher unbekannter Schärfe: Jüngst ist der Unternehmer Uwe Fenner von einem Richter vom Vorwurf des Subventionsbetruges freigesprochen worden.
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Thorsten Metzner über aktuelle Schadenersatzansprüche Muss der Staat für Fehlentscheidungen seiner Beamten haften? Die Frage stellt sich in Brandenburg jetzt mit bisher unbekannter Schärfe: Jüngst ist der Unternehmer Uwe Fenner von einem Richter vom Vorwurf des Subventionsbetruges freigesprochen worden. Es nutzt ihm wenig. Fenner, lange als angeblicher Betrüger in den Schlagzeilen, ist ruiniert. Er will die landeseigene Investitionsbank auf 4 Millionen Euro Schadenersatz verklagen, weil sie wegen einer Bagatelle gleich ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren ins Rollen brachte. 140 Millionen Euro Schadensersatz aus der Landeskasse verlangt der frühere Manager von Volkswagen und Triumph Adler Peter Niedner. Der Vorwurf: Das Finanzamt Calau habe seine florierende Großräschen Glas GmbH durch einen Willkürbescheid in den Ruin getrieben. Auch Niedner war wegen angeblichen Subventionsbetrugs angezeigt worden – das Verfahren der Münchener Staatsanwaltschaft wurde eingestellt. Zwar sind die Fälle kompliziert, muss man bei der Bewertung vorsichtig sein. Es mag durchaus zutreffen, dass die beiden schillernden Unternehmer selbst auch Fehler gemacht haben. Doch machen die Schicksale deutlich, wohin es letztlich führen kann, wenn Behörden die nötige Sensibilität und Kompetenz vermissen lassen, wenn Bürokraten vom grünen Tisch entscheiden, wenn Übereifer das Handeln bestimmt – zur Vernichtung von Existenzen, von Arbeitsplätzen. Es mögen zwar extreme Beispiele sein. Doch gibt es gerade in Brandenburg viele Klagen aus der Wirtschaft über mangelnde Flexibilität und sogar Schikanen von Behörden. CDU und SPD sind 1999 zwar angetreten, um hier eine Kehrtwende zu erreichen. Offenbar ist das nur ansatzweise gelungen. Insofern kann es sogar hilfreich sein, wenn durch staatliches Mitverschulden geschädigte Unternehmer das Land verklagen, auf Entschädigung pochen: Es kann das Bewusstsein in den Ämtern für ein investitionsfreundliches Klima schärfen, das dieses wirtschaftlich so labile Brandenburg bitter nötig hat. Was den Ausgang der Präzedenzfälle umso spannender macht: Paradoxerweise gilt - eine Folge des Einigungsvertrages - in Brandenburg nach wie vor das DDR-Staatshaftungsgesetz, welches die Durchsetzung solcher Ansprüche erleichtert. Andere ostdeutsche Länder haben es wegen des Risikos für ihre Haushalte längst abgeschafft. Dass Brandenburgs Bürokratie hier geschlafen hat, kommt dem Land zwar womöglich teuer zu stehen. Aber vielleicht ist die Lektion nötig.
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