Prozess gegen Ludwigsfelder Ex-Bürgermeister: Heinrich Scholl wegen Mordes an Ehefrau verurteilt
UPDATE Am Ende gibt es für das Gericht keinen Zweifel. Der einst hoch angesehene Ex-Bürgermeister von Ludwigsfelde bei Berlin muss für den Mord an seiner Frau lebenslang ins Gefängnis. Er habe sein zerrüttetes Eheleben beenden wollen, urteilen die Potsdamer Richter.
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Potsdam - Am Ende ergibt das mühsame Puzzlespiel für das Gericht ein schlüssiges Bild. Heinrich Scholl hat seine Frau zwischen Weihnachten und Silvester 2011 auf einem Waldspaziergang umgebracht. Der erfolgreiche Kommunalpolitiker wird am 29. Dezember zum Mörder, um der zerrütteten Ehe ein Ende zu bereiten. Er und seine Frau Brigitte hatten sich das Leben schon seit Jahren zur Hölle gemacht. Am Dienstag verurteilte das Landgericht Potsdam den Kommunalpolitiker zu einer lebenslangen Haftstrafe und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Von 1990 bis 2008 war der heute 70-Jährige Bürgermeister von Ludwigsfelde, einer prosperierenden 24 000-Einwohner-Stadt am Südrand Berlins. Während dieser Zeit lassen sich Großkonzerne wie Daimler und VW dort nieder. In der "Boomtown" läuft der Mercedes-Sprinter vom Band und sie lädt regelmäßig zu angesagten Events unter einer Autobahnbrücke, die schon zum Markenzeichen geworden ist. Obendrein holt Scholl eine florierende Freizeittherme in die Stadt.
"Er war ein Macher", stellt der Vorsitzende Richter des Landgerichts Potsdam, Frank Tiemann, anerkennend in seiner Urteilsbegründung fest. In seinem Amt, wo er sich den Beinamen "König Heinrich" erwarb, habe Scholl aber auch einen Ausgleich zu seinen Eheproblemen gesucht. In der Wendezeit der DDR gehörte er zu den Mitbegründern der ostdeutschen SPD.
Ende 2011 fasste Scholl dann nach Überzeugung des Gerichts den Entschluss, seine 67 Jahre alte Frau zu töten. Nachdem er noch versucht hatte, ein Sexualdelikt eines Dritten vorzutäuschen, geriet er schon im Januar 2012 selber in Verdacht und kam in Untersuchungshaft. Scholl hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Den Urteilsspruch am Dienstag nahm er äußerlich teilnahmslos auf.
In seiner Urteilsbegründung zeichnet Tiemann vom Angeklagten das Bild eines Mannes, der sich von seiner dominanten Frau seit langem gedemütigt fühlte und sie deshalb loswerden wollte. Die Ehe sei schon lange stark belastet gewesen. So habe die 67-jährige unter den vielen außerehelichen Beziehungen gelitten, die ihr Mann jahrelang pflegte und zeitweise sogar Selbstmord erwogen. Bereits 2005 habe es eine Liaison zu einer Mitarbeiterin in der Stadtverwaltung gegeben; später dann hatte Scholl eine thailändische Geliebte, besuchte Single-Clubs und Bordelle.
Nachdem er zwischenzeitlich eine Wohnung in Berlin-Zehlendorf bezogen hatte, kehrt Scholl Ende November 2011 ins eheliche Haus zurück. Seine Geliebte hatte sich zuvor von ihm getrennt - auch, weil der Ex-Bürgermeister seine Ersparnisse aufgebraucht hatte und sie nicht mehr wie gewohnt finanziell unterstützen konnte.
Wieder zu Hause in Ludwigsfelde bezieht Scholl das Souterrain und wird Tiemann zufolge nur "geduldet". Der gelernte Werkzeugmacher habe nicht wieder ins alte Leben zurückkehren wollen, sondern sich vorgenommen, seine Frau zu töten. Am 28. Dezember 2012, dem 47. Hochzeitstag, schenkt der SPD-Politiker ihr noch einen Strauß roter Rosen, einen Tag später ist sie tot.
Zu dem Waldspaziergang mit seiner Frau, die einen Kosmetiksalon betrieb, nimmt der Angeklagte Schnürsenkel, eine Plastiktüte und eine Wäscheleine mit. Als sich seine Frau an einer Stelle bückt, um Moos zu sammeln, schlägt ihr Scholl nach Darstellung des Gerichts unversehens mit der Faust ins Gesicht und erdrosselt die auf dem Boden Liegende. Danach zieht er ihr noch die Tüte über den Kopf, entkleidet die Leiche teilweise und tötet auch noch den Familienhund "Ursus", einen Cockerspaniel.
Der Angeklagte konnte während des gut sechsmonatigen Indizienprozesses trotz aller Anstrengungen kein Alibi nachweisen - und am Tatort wurden DNA-Spuren von Scholl gefunden. Vor dem Schwurgericht erschienen rund 100 Zeugen, die zum Teil stark widersprüchliche Aussagen machten. Für einen Freispruch, wie ihn die Verteidigung gefordert hatte oder eine Verurteilung wegen Totschlags im Affekt, wie es die Nebenklage bevorzugt hätte, blieb für die Richter trotz allem kein Raum.
Alle Hintergründe zur Urteilsbegründung lesen Sie in der MITTWOCHAUSGABE der POTSDAMER NEUESTEN NACHRICHTEN
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