Brandenburg: „Heroin-Junge“ beschäftigt die Berliner Politik
Berlin - Der Berliner Senat will die Betriebserlaubnis der Pension „Luisenstadt“ im Stadtteil Mitte als Jugendeinrichtung überprüfen lassen. Dort hat das Jugendamt Pankow minderjährige kriminelle Asylbewerber unter 16, die ohne ihre Eltern nach Deutschland geflohen sind, untergebracht – ohne Betreuung.
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Berlin - Der Berliner Senat will die Betriebserlaubnis der Pension „Luisenstadt“ im Stadtteil Mitte als Jugendeinrichtung überprüfen lassen. Dort hat das Jugendamt Pankow minderjährige kriminelle Asylbewerber unter 16, die ohne ihre Eltern nach Deutschland geflohen sind, untergebracht – ohne Betreuung. Die Erlaubnis der Senatsverwaltung gilt jedoch nur für Jugendliche über 16.
Ein 14–jähriger Bewohner war am Montag bei einem Heroindeal festgenommen worden. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt. Doch der sah keinen Haftgrund, weder Flucht– noch Wiederholungsgefahr. Der Junge wurde entlassen – in sein unbetreutes Hotel. Ein Ermittlungsverfahren läuft. Der Junge hatte vor eineinhalb Jahren Hilfe vom Jugendamt und eine Heimunterbringung abgelehnt. Deshalb wurde er fast wie ein erwachsener Asylbewerber behandelt. Das sei kein Einzelfall, sagte Lutz Kopischke vom Jugendamt Pankow, das zuständig ist für alle Vormundschaften von unbegleiteten Minderjährigen in Berlin.
Wolfgang Penkert, Leiter der Abteilung Jugend und Familie bei der Senatsverwaltung will nun mit den Jugendstadträten über das Problem sprechen. Bislang sei es ihm nicht bekannt gewesen.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Volker Ratzmann, sieht das anders: Der Umgang mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen sei generell nicht angemessen geregelt. Das habe er schon in verschiedenen anderen Fällen beobachtet. „Man muss sie stabilisieren. Sonst ist es kein Wunder, wenn sie in die Kriminalität abrutschen, wenn jemand sie in ihrer eigenen Sprache dazu anstiftet.“ Ihm sei aber klar, das es schwierig ist, eine adäquate Betreuung zu sichern.
Frank Henkel, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus kritisiert sowohl das Jugendamt, als auch den Haftrichter. „Man kann einen unbegleiteten Jugendlichen nicht einfach aus dem Gericht in eine unbetreute Einrichtung schicken.“ Offensichtlich habe der Kontakt zwischen Richter und Jugendamt nicht funktioniert. Um das Problem zu lösen, müssten geschlossene Heime geschaffen werden. dma
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