
© Karla Fritze
Studieren in Brandenburg: Hochschulen kritisieren Rot-Rot
Brandenburgs Rektoren bemängeln die fehlende Finanzierung. Die Änderung des Hochschulgesetzes wird am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss des Landtags abschließend beraten.
Stand:
Potsdam - Der Kritik an der von der rot-roten Landesregierung vorlegten Novelle des Hochschulgesetzes reißt nicht ab. Nach den Studierenden äußert nun auch die Brandenburgische Landesrektorenkonferenz (BLRK) das Gesetzesvorhaben. Generell seien finanzielle Mehrbelastungen im Gesetzentwurf nicht transparent gemacht worden, kritisierte die BLRK. Tatsächlich fehlen bei der üblichen Rechtsfolgenabschätzung bei Gesetzesvorhaben Angaben zu den Folgenkosten. Die Landesrektorenkonferenz kritisiert insbesonderen, dass etwa für die geplante Verbreiterung des Hochschulzugangs auf Handwerksmeister, Schulabgänger der Sekundarstufe 1 sowie Bewerber mit Berufserfahrung bei entsprechender Qualifikation der organisatorische und finanzielle Herausforderungen für die Hochschulen von Rot-Rot nicht bedacht worden seien.
Vielmehr sei die sogenannte Experimentierklausel zu Eignungstest, mit der die Universität Potsdam die der Studienabbrücher reduziert hatte, gestrichen worden, kritisierte die Landesrektorenkonferenz. Wie berichtet soll Brandenburg die bundesweit liberalsten Regelungen zur Studienzulassung erhalten.
Anstatt wie in anderen Bundesländern die den Hochschulverträgen festgelegte Orientierung auf wissenschaftliche Erfolge und Steuerung über Zielvorgaben zu setzen, schränke Rot-Rot die Entscheidungsfreiheit der Universitäten und Hochschulen wieder ein. Künftig stehen die Hochschule in Brandenburg unter verschärfter Kontrolle des Wissenschaftsministeriums, wenn Studiengängen eingeführt, beendet oder geändert werden sollen. Die muss das Ministeriums eigens genehmigen. In anderen Bundesländern ist diese Praxis in den vergangenen Jahren weitgehende liberalisiert worden.
Der Änderung des Hochschulgesetzes wird am Mittwoch im Wissenschaftsausschuss des Landtags abschließend beraten werden. Dabei spielen auch die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Hochschul-Fusion in der Lausitz eine Rolle. Trotz einer Experten-Anhörung zu geplanten Neuregelungen, mit denen Rot-Rot Kritikpunkte der Verfassungsklagen gegen die Fusion beheben wollte, soll die Hochschulgesetznovelle gleich danach beschlossen werden. Das Paket könnte dann im April vom Plenum verabschiedet werden.
Neben den Rektoren hatten auch Studierenden Vertreter das Gesetz kritisiert – etwa weil auf Druck der SPD die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr von 51 Euro bestehen bleibt. Auch die Einrichtung von Ethikkomissionen statt einer Zivilklausel zur Verhinderung militärischer Forschung an den Hochschulen stieß auf Kritik.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: