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Nach dem Hochwasser: Hochwasser vermiest die Ernte
Die Landwirte fürchten erhebliche Einbußen, jetzt gibt der Bundesrat grünes Licht für die Fluthilfe.
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Brück - Die deutschen Landwirte erwarten wegen des Hochwassers und schlechter Wetterbedingungen eine nur durchschnittliche Getreideernte. „Die gesamte Vegetation ist im Vergleich zu den Vorjahren 10 bis 14 Tage zurück“, sagte Bauernpräsident Joachim Ruckwied am Freitag zum traditionellen Ernteauftakt in Brück (Potsdam-Mittelmark).
Allein in Brandenburg müsse durch Hochwasserschäden mit einem Gesamtschaden in Höhe von 50 Millionen Euro gerechnet werden, sagte Landesbauernpräsident Udo Folgart beim Ernteauftakt. Die Landesregierung dagegen beziffert die Höhe der Schäden in der Landwirtschaft etwas geringer – mit 44 Millionen Euro. Bundesweit beläuft sich der Schaden auf eine halbe Milliarde Euro. Eigentlich bestanden Voraussetzungen für ein gutes Ernteegebnis. Doch die Hoffnungen wurden durch das Hochwasser zunichtegemacht. Etwa 340 000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche waren betroffen, davon allein 200 000 Hektar Ackerland. In Brandenburg wurden insgesamt 39 230 Hektar Äcker und Wiesen überflutet. Dort ist in diesem Jahr keine Landwirtschaft mehr möglich.
Inzwischen ist aber die Fluthilfe von bis zu acht Milliarden Euro unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat das Aufbauhilfegesetz. Zudem soll beim Hochwasserschutz künftig schneller geplant und gebaut werden. Der Bund streckt die acht Milliarden Euro Fluthilfe vor und macht dafür neue Schulden. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil von gut drei Milliarden Euro abzuzahlen. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sprach nach dem Bundesratsbeschluss von einem guten Zeichen der Solidarität. Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) betonte, dass es jetzt darauf ankomme, „auf verschiedenen Ebenen schnell, unbürokratisch und zielorientiert den Betroffenen zu helfen“.
Entlastet werden sollen auch Unternehmen, die wegen des Hochwassers Kurzarbeit beantragen mussten. Der Bund übernimmt in voller Höhe die Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Die Übernahme gilt für längstens drei Monate von Juni bis Dezember 2013. Auch müssen Firmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit nicht die üblichen Fristen einhalten.
Die brandenburgische Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Grüne) sagte, es reichten nicht nur Entschädigungen, es müssten auch Lehren gezogen werden. Die Landesregierung müsse sich schnellstmöglich um die ausstehende Entschädigungsregelung im Staatsvertrag zur Flutung der Havelpolder kümmern. „Es kann nicht sein, dass Betroffene völlig im Unklaren darüber gelassen werden, ob, wann und wie ihre Schäden im Flutungsfall ersetzt werden.“ Um weitere Flutungsflächen zu schaffen, könnten Landwirten künftig auch bundeseigenen Treuhandflächen der BVVG zum Tausch angeboten werden, so Behm. (dpa)
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