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Brandenburg: Hohe Haftstrafen im Folter-Prozess Dreizehneinhalb Jahre

für Hauptschuldigen

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für Hauptschuldigen Frankfurt (Oder) - Im Prozess um die Folterung eines 23-Jährigen hat das Landgericht Frankfurt (Oder) am Freitag gegen drei Männer hohe Haftstrafen verhängt. Sie müssen für dreizehneinhalb, zehn und neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Kammer sprach sie der gefährlichen Körperverletzung und besonders schweren Vergewaltigung für schuldig. Zwei mitangeklagte Frauen wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt. Für zwei der Männer ordnete das Gericht zugleich eine Alkohol- und Drogentherapie an. „Bestialisch“ und „brutal“ sei die Tat gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz in der Urteilsbegründung. „Rohheit und Herzlosigkeit“ hätten die Täter geprägt. Ihr Opfer, das schwerste Verletzungen davon getragen habe, sei heute „ein Mann, der gebrochen ist“. Entsprechend blieb das Gericht kaum unter den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft. „Man muss alle Wege gehen, um jungen Menschen zu zeigen, dass man eine so massive Gewalt nicht pflegen darf“, unterstrich Dielitz. Äußerlich meist regungslos nahmen die Angeklagten den Schuldspruch und die Schilderung dessen auf, was sie dem 23-Jährigen nach Überzeugung des Gerichts am Vormittag des 5. Juni 2004 angetan hatten. Der Mann erlitt einen lebensgefährlichen Darmdurchbruch, schwere Verbrennungen und bedarf bis heute psychologischer Hilfe. Bei der Urteilsverkündung war er nicht anwesend. Schon die gerichtliche Vernehmung des Mannes Anfang März war unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Video in den Saal übertragen worden. An seinen Aussagen orientierte sich die Kammer weitgehend bei der Urteilsfindung. Die Tat sei Folge der Verabredung gewesen, das Opfer wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen zur Rede zu stellen, erläuterte der Vorsitzende Richter. Nach dem Besuch einer Discothek hätten die heute 21, 24 und 29 Jahre alten Männer ihr Opfer gequält und gedemütigt. Die 20 und 25 Jahre alten Frauen feuerten sie nach Überzeugung des Gerichts dabei an. Die Verteidiger kündigten gegen das Urteil Revision an. dpa

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