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Brandenburg: In Berlin muss Landowsky weiter kämpfen Ex-Banker am 19. August wieder vor Gericht

Berlin - Nach der überraschenden Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafbestand der Untreue ist völlig offen, wann es zu einer Neuauflage des Prozesses gegen den früheren Bankmanager und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky vor dem Landgericht Berlin kommen wird. In Justizkreisen nimmt man an, dass das Verfahren in diesem Jahr nicht mehr eröffnet wird.

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Berlin - Nach der überraschenden Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafbestand der Untreue ist völlig offen, wann es zu einer Neuauflage des Prozesses gegen den früheren Bankmanager und CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky vor dem Landgericht Berlin kommen wird. In Justizkreisen nimmt man an, dass das Verfahren in diesem Jahr nicht mehr eröffnet wird.

Den neuen Prozess wird eine der drei Wirtschaftsstrafkammern des Landgerichts führen, die im ersten Verfahren nicht beteiligt war. Das richtet sich nach dem Eingang der Akten und dem Geschäftsverteilungsplan. So kann es durchaus sein, dass die Angelegenheit bei jener Strafkammer landet, vor der sich Landowsky und weitere ehemalige Bankvorstände in einem anderen Verfahren bereits seit Juni 2009 verantworten müssen. Auch dabei geht es um den Verdacht der Untreue. Wenn es so käme, wäre wahrscheinlich mit Aussetzungsanträgen der Verteidigung zu rechnen. Ob und wie sich die Entscheidung der Verfassungsrichter auf das derzeit laufende Verfahren tatsächlich auswirkt, wird sich erst bei dessen Fortsetzung am 19. August 2010 zeigen.

Die Justizverwaltung des Senats lehnte am Mittwoch eine Stellungnahme ab. „Das ist Sache des Gerichts, das wollen wir im Moment nicht kommentieren“, sagte Pressesprecher Bernhard Schodrowski. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich ebenfalls zurückhaltend. Die Behörde werde prüfen, was das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das Verfahren bedeute, erklärte ein Sprecher. Die erneute Verhandlung sei abzuwarten.

Diese wird sich nicht auf den gesamten Prozessstoff des ersten Durchgangs, sondern auf jene Kreditvergabe beziehen, für die Landowsky vom Landgericht verurteilt worden ist. Dabei geht es um die damalige Sanierung von 516 Plattenbauwohnungen in Plauen. In drei weiteren Punkten der Anklage war Landowsky vom Landgericht im März 2007 freigesprochen worden.

Wegen des Bankenskandals brach 2001 die Regierungskoalition von CDU und SPD zusammen. Ein Jahr später begann die juristische Aufarbeitung der bis dahin größten Bankenaffäre in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Im Sommer 2005 begann dann jenes Strafverfahren, unter anderem gegen Klaus Landowsky, das vom Bundesverfassungsgericht jetzt einkassiert wurde, nachdem es fast vier Jahre durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof gegangen war. K.G./za

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