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Brandenburg: In Brandenburg jetzt sechs Gramm Haschisch erlaubt

Potsdam - In Brandenburg ist die Ahndung von Cannabis-Besitz künftig gesetzlich genauer geregelt. Der Besitz von bis zu sechs Gramm Haschisch oder Marihuana zum Eigenverbrauch sei nicht strafbar, sagte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) gestern in Potsdam.

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Potsdam - In Brandenburg ist die Ahndung von Cannabis-Besitz künftig gesetzlich genauer geregelt. Der Besitz von bis zu sechs Gramm Haschisch oder Marihuana zum Eigenverbrauch sei nicht strafbar, sagte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) gestern in Potsdam. Bisher habe die Obergrenze unscharf bei drei Konsumeinheiten gelegen. Die Änderung gelte seit dem 10. August. „Die Festsetzung darf nicht den Eindruck erwecken, Cannabiskonsum sei im Grunde unproblematisch“, sagte Blechinger. Sie forderte eine bundesweite Vereinheitlichung der Grenzen für den Besitz auf Basis der Sechs-Gramm-Regel. Bisher ahnden die einzelnen Bundesländer den Besitz von Cannabis unterschiedlich. In Berlin kann ein Besitz von bis zu 15 Gramm unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. In Rheinland-Pfalz sieht die Staatsanwaltschaft bei einer Menge von bis zu zehn Gramm von einer Strafverfolgung ab. ddp

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