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Brandenburg: In Karlsruhe gegen die Reichensteuer

Gemeinden hoffen auf das Bundesverfassungsgericht

Von Matthias Matern

Stand:

Potsdam/Karlsruhe - Im Streit um die sogenannte Reichensteuer haben die drei brandenburgischen Kommunen Liebenwalde (Oberhavel), Breydin (Barnim) und Schenkenberg (Uckermark) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen. Bei der Reichensteuer handelt es sich um eine Umlage zugunsten ärmerer Kommunen, die im Dezember 2010 von der rot-roten Landesregierung im sogenannten Finanzausgleichsgesetz verankert worden war. Aufgrund ihrer vergleichsweise hohen Einnahmen aus der Gewerbesteuer zählt das brandenburgische Finanzministerium Liebenwalde, Breydin und Schenkenberg zu den Geberkommunen. Vor dem Landesverfassungsgericht waren die drei Kommunen wie berichtet Anfang August bereits gescheitert. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Dienstag den Eingang der Beschwerde.

Martina Schnur, stellvertretende Bürgermeisterin und Kämmerin von Liebenwalde, geht davon aus, dass die Beschwerde gute Chancen hat, verhandelt zu werden. „Wir können nachweisen, dass die Bewertung durch das Landesverfassungsgericht Mängel hat. Die Frage des Finanzausgleichs zwischen den Kommunen zum Beispiel spielte gar keine Rolle“, so Schnur. Auf die rechtliche Würdigung des vom Land angewendeten sogenannten gewogenen Hebesatzes sei ebenfalls nicht eingegangen worden. Grundlage der Bewertung der kommunalen Finanzlage sind nicht die tatsächlichen Einnahmen aus den Grund- und Gewerbesteuern, vielmehr werden Durchschnittshebesätze zugrunde gelegt.

Im Finanzministerium fühlt man sich dagegen durch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts bestärkt. „Wir sind sehr sicher, dass die Rechtslage nicht beanstandet wird“, sagte Ministeriumssprecherin Ingrid Mattern. Auch Karl-Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, gibt der Beschwerde der drei Kommunen wenig Chancen. „Ganz nachvollziehen kann ich das nicht. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts war doch eindeutig und klar.“ Matthias Matern

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