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Brandenburg: Jes Möller neuer Präsident des Verfassungsgerichts

Potsdam - Neuer Präsident des brandenburgischen Verfassungsgerichts ist der 50-jährige Jurist Jes Möller. Auf Vorschlag des Hauptausschusses wählte ihn der Landtag am Mittwoch mit 75 von 79 Stimmen, womit er die notwendige Zweidrittelmehrheit bei weitem übertraf.

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Potsdam - Neuer Präsident des brandenburgischen Verfassungsgerichts ist der 50-jährige Jurist Jes Möller. Auf Vorschlag des Hauptausschusses wählte ihn der Landtag am Mittwoch mit 75 von 79 Stimmen, womit er die notwendige Zweidrittelmehrheit bei weitem übertraf. Drei Abgeordnete votierten mit Nein, es gab eine Enthaltung. Das Parlament quittierte die erfolgreiche Wahl mit langanhaltendem Applaus. Möller ist gleichzeitig Direktor des Sozialgerichts Neuruppin und war schon bisher Verfassungsrichter.

Möller ist der erste ostdeutsche Jurist in dem Präsidentenamt und Nachfolger von Rüdiger Postier, der aus Altersgründen ausscheidet. Die SPD-Fraktion hatte Mölller zur Wahl vorgeschlagen. Der neue Gerichtspräsident wurde 1961 in Greifswald geboren. Nach seinem Abitur arbeitete er als Gärtner und war in der kirchlichen Umwelt-und Friedensbewegung aktiv. Weil seine Bewerbung für ein Biologiestudium in der DDR abgelehnt wurde, studierte Möller an der kirchlichen Hochschule in Berlin Theologie. 1990 gehörte er als SDP-Abgeordneter der frei gewählten Volkskammer der DDR an. Ab 1991 studierte er dann Jura und war seit 1998 als Richter tätig. Seit November 2011 leitet Möller das Sozialgericht in Neuruppin, seit 2009 ist er einer der neun Richter am Landesverfassungsgericht.

Das Verfassungsgericht mit Sitz in Potsdam überwacht die Einhaltung der Landesverfassung. Seine Entscheidungen sind bindend für Landtag und Landesregierung sowie Gerichte und Behörden. Die Richter prüfen etwa bei einer Normenkontrolle, ob ein Landesgesetz mit der Landesverfassung vereinbar ist. Bei Organstreitigkeiten beschäftigt sich das Gericht mit Kontroversen über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Landesorgans wie der Regierung. Verfassungsbeschwerden können von jedermann erhoben werden, wenn er sich aufgrund eines Landesgesetzes in seinen Grundrechten verletzt sieht.dpa

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