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Brandenburg: Jugendarrest: Training statt Abschreckung Justizminister legt Gesetz zur Reform vor

Potsdam - Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) will den Jugendarrest in Brandenburg reformieren und legt dazu im Dezember im Kabinett einen Entwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetzes vor. Bislang gilt in Brandenburg noch eine bundesweite Verordnung aus den 1960er-Jahren, für Schöneburg aus der Zeit „der schwarzen Pädagogik“ und völlig veraltet.

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Potsdam - Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) will den Jugendarrest in Brandenburg reformieren und legt dazu im Dezember im Kabinett einen Entwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetzes vor. Bislang gilt in Brandenburg noch eine bundesweite Verordnung aus den 1960er-Jahren, für Schöneburg aus der Zeit „der schwarzen Pädagogik“ und völlig veraltet. Zudem gibt es nach Ansicht des Ministers darin Regelungslücken für den Vollzug des Arrestes.

Auch von der Vorgabe im Jugendgerichtsgesetz, dass der bis zu vierwöchige Arrest als Zuchtmittel für straffällige Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren dient, will Schöneburg weg. Künftig soll der Jugendarrest statt der Abschreckung dem sozialen Training zur Verhinderung weiterer Straftaten dienen. „Ziel ist es, den Jugendarrest als erstes stationäres soziales Training zu gestalten“, sagte Schöneburg am Freitag den PNN. „Wir wollen keine Abschreckung bei Wasser und Brot, sondern Defizite aufdecken und dann ein erstes Krisenmanagement und weitere Hilfen anbieten.“ Auf Disziplinar-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen soll weitgehend verzichtet werden. Künftig soll Einzelunterbringung die Regel sein, um Übergriffe zu verhindern. Auf Strafen wie Besuchsverbot oder eine „abgesonderte Unterbringung“ wird verzichtet. Gruppenaktivitäten, Therapien und Sport sollen den Jugendlichen helfen, ebenso die stärkere Einbindung der Familien und die Betreuung auch nach der Arrestzeit.

Eine Arbeitsgruppe aus Experten hatte sich seit dem Sommer mit dem Entwurf befasst. Dies entspreche der gängigen Praxis, so Schöneburg. „Letzter Anstoß waren die Vorgänge in den Jugendheimen der Haasenburg“, sagte Schöneburg. Die Praxis in den Jugendheimen wird derzeit wegen Misshandlungsvorwürfen von der Staatsanwaltschaft und einer Kommission des Bildungsministeriums untersucht. Schöneburg hatte für die geschlossene Unterbringung von schwierigen Jugendlichen in Heimen fehlende Vollzugsregeln kritisiert. Der Arrest sei „ die einzige freiheitsentziehende Maßnahme, die noch nicht gesetzlich geregelt ist“, sagte Schöneburg. „Wir wollen Rechte und Pflichten der Betroffenen genau regeln.“ I Jugendliche sollen ein Beschwerderecht bei Arrestleitung und Ministerium bekommen. „Es geht um eine Kurzzeit-Erziehungsmaßnahme, die weitere Straftaten verhindern soll“, sagte der Minister.

Mit dem Vorstoß bleibt Schöneburg seiner Linie treu. Im Sommer war der Strafvollzug neu geregelt worden, Schwerpunkt ist die Resozialisierung. Von Beginn an soll die Haft auf die Eingliederung in das Leben in Freiheit ausgerichtet sein. Damit will Schöneburg die hohen Rückfallquoten senken. Im Jugendarrest ist sie mit 70 Prozent derzeit besonders hoch.

Die CDU-Landtagsfraktion lehnte „einen Kuschelarrest für jugendliche Gewaltstraftäter ab“. CDU-Justizexperte Danny Eichelbaum sagte: „Mit Dialogforen und Kletterausflügen werden sich Jugendliche nicht von neuen Straftaten abschrecken lassen.“ „Herr Eichelbaun disqualifiziert sich angesichts der hohen Rückfallquote selbst“, sagte Schöneburg. Die Grünen begrüßten die Initiative des Ministerns. Forderungen nach Härte seien hier verfehlt.

In Brandenburg gibt es einen Jugendarrest in Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) mit 17 Plätzen. 2014 soll ein Neubau mit 25 Plätzen entstehen. Bislang hat nur Nordrhein-Westfalen seit Anfang 2013 ein Vollzugsgesetz für den Jugendarrest, auch in Schleswig-Holstein gibt es Pläne dafür. Alexander Fröhlich

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